Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

117 
III. 
Rach tr g e 
zu den jährlichen chronologischen Uebersichten 
von 1831— 1835. 
  
Bemerkung. 
Diese Nachträge und nur bestimmt zum Nachweise: 
1) derjenigen dlteren Gesetze, Verordnungen u. s. w., welche den ne 
gefügt sind; und 
2) derjenigen neueren Gesetze, Verordnungen u. s. w., welche in den schen rerhandenen 
jährlichen chronolegischen Ucbersichten außer der Zeitfelge rerkommen. 
c übrige sind in diesen jährlichen chronologischen Uebersichten selbst nach der Zeitfolge aufzusuchen. 
  
Datum 
der 
Gesetze, Inhalt. Jahrgang.Seite. 
Verordnun= 
gen 2c. 
  
1709. 
30. Dezbr.] Verordnung, die Verhütung von Aufläufen und Tumulten 173—176 
125. und Bestrafung deren Urheber und Theiluehmer betreffend. 
7. Oktbr. Die Stelle einer mit der Großherzoglich-Hessischen Regie, 17—30 
rung erneuerten Milicair-Durchmarsch= und Etappen-Konven- 
tion vertretende Ministerial-Erklärung. 
Desgleichen wegen der mit der Großherzoglich= Sachsen- 30—140 
Weimar-Eisenachschen Regierung erneuerten Militair-Durch- 
marsch= und Etappen-Konvention. 
Vovbr.) Allerhöchste Kabinersorder, über die Abänderung der Vorschrift 
im &. 11. des Wesipreusischen Feuer-Sozietäts= 
Reglements vom 17. Dezember 1785., in Beziehung 
auf die Vergütung von Partial-Bränden. 
Dezbr. Verordnung, wegen der nach dem Gesetz vom 27. März 1832 9—11 
» IN-, die Anordnung der Provinzialstände im Großher= 
19831. kogthum Posen betresfend, vorbehaltenen Bestimmungen. 
18. Febr. Freundschafts- *, Schifffahrts= und Handels-Vertrag mit den 1835 21—36 
nereinigten Staaten von Mexiko. 
13. April. Allerhöchsie Kabinetsorder, über die Einführung der Städte= 1832 115 
Ordnung vom 19. November 1808. in den zum provin= 
zialständischen Verbande des Königreichs Preußen gehs- 
renden Stäten, woselbst sie noch nicht eingesührt worden. 
26. — Allerhöchste Kabinetsorder, über die Einführung der Städte- 1832 
Ordnung vom 19. November 1808. in den zum prorin- 
zialständischen Verbande des Herzogehums Schlesien, der 
Grafschaft latz und des Preußischen Wrigrafrhums Ober- 
lausitz gehörenden Städten der Oberlausitz. 
9. Juli. Allerhöchste Kabinetsorder, wegen des durch die Regierung in 1832 
Coblenz zu erlassenden öffentlichen Aufgebots der Anspruchs= 
berechtigten auf die Polcher Dingtags-Besitzungen. 
  
  
 
	        
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