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III.
Rach tr g e
zu den jährlichen chronologischen Uebersichten
von 1831— 1835.
Bemerkung.
Diese Nachträge und nur bestimmt zum Nachweise:
1) derjenigen dlteren Gesetze, Verordnungen u. s. w., welche den ne
gefügt sind; und
2) derjenigen neueren Gesetze, Verordnungen u. s. w., welche in den schen rerhandenen
jährlichen chronolegischen Ucbersichten außer der Zeitfelge rerkommen.
c übrige sind in diesen jährlichen chronologischen Uebersichten selbst nach der Zeitfolge aufzusuchen.
Datum
der
Gesetze, Inhalt. Jahrgang.Seite.
Verordnun=
gen 2c.
1709.
30. Dezbr.] Verordnung, die Verhütung von Aufläufen und Tumulten 173—176
125. und Bestrafung deren Urheber und Theiluehmer betreffend.
7. Oktbr. Die Stelle einer mit der Großherzoglich-Hessischen Regie, 17—30
rung erneuerten Milicair-Durchmarsch= und Etappen-Konven-
tion vertretende Ministerial-Erklärung.
Desgleichen wegen der mit der Großherzoglich= Sachsen- 30—140
Weimar-Eisenachschen Regierung erneuerten Militair-Durch-
marsch= und Etappen-Konvention.
Vovbr.) Allerhöchste Kabinersorder, über die Abänderung der Vorschrift
im &. 11. des Wesipreusischen Feuer-Sozietäts=
Reglements vom 17. Dezember 1785., in Beziehung
auf die Vergütung von Partial-Bränden.
Dezbr. Verordnung, wegen der nach dem Gesetz vom 27. März 1832 9—11
» IN-, die Anordnung der Provinzialstände im Großher=
19831. kogthum Posen betresfend, vorbehaltenen Bestimmungen.
18. Febr. Freundschafts- *, Schifffahrts= und Handels-Vertrag mit den 1835 21—36
nereinigten Staaten von Mexiko.
13. April. Allerhöchsie Kabinetsorder, über die Einführung der Städte= 1832 115
Ordnung vom 19. November 1808. in den zum provin=
zialständischen Verbande des Königreichs Preußen gehs-
renden Stäten, woselbst sie noch nicht eingesührt worden.
26. — Allerhöchste Kabinetsorder, über die Einführung der Städte- 1832
Ordnung vom 19. November 1808. in den zum prorin-
zialständischen Verbande des Herzogehums Schlesien, der
Grafschaft latz und des Preußischen Wrigrafrhums Ober-
lausitz gehörenden Städten der Oberlausitz.
9. Juli. Allerhöchste Kabinetsorder, wegen des durch die Regierung in 1832
Coblenz zu erlassenden öffentlichen Aufgebots der Anspruchs=
berechtigten auf die Polcher Dingtags-Besitzungen.