VI
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1835.
Datum
des
Gesetzes 2c.
zu
Berlin.
Ausgegeben
□
In ha l k.
Nr.
des
Stücks.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1835.
1. April.
20.
1835.
18. April.
18. Mai.
22. Oktbr.
29. Mai.
29.
29.
S#l
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Aufhebung des
Artikels 174. der Rheinischen Straf-Prozeßord=
nung, und Anwendung des Art. 203) die For-
men und Fristen der Appellation in Jucht-
Polizeisachen betreffend, auch in einfachen Po-
I(zeisachen.
Tarif, nach welchem der Ober-Brückenzoll bei
der Stadt Ohlau zu erheben ist.
Dammgeld-Tarif für die Stadt Fürstenwaldc.
Tarif, nach welchem die Markt= und Stand=
gelder auf dem Markte zu Alt-Dollstädt zu
entrichten sind.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Befreiung
der, sechs volle Wochen bei den Fahnen versam-
melten Landwehr Mannschaften von der
Klassensteuer.
Allerhöchsic Kabinctsorber, betreffend dic Anwend-
barkeit der Preußischen Strafgesetze hinsichtlich
der Münzverbrechen in denjenigen Provinzen,
in welchen dac Allgemeine kandrecht bieher nicht
eingeführt worden.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Bestra-
sung des Diebstahls an Sachen, welche nicht
Einen Thaler an Werth erreichen, und von
Feldern, aus Gärten oder von andern nicht
unter genauer Aussicht und Verwahrung Keehen-
den Orten entwendet worden.
Allerhöchste Kabinetsorder, durch welche des Königs
Majestät den Städten Schmiegel und Schrimm,
im Großherzogthume Posen, die revidirte Städte-
ordnung vom 17en März 1831. zu verleihen
geruht haben.
Allerhöchste Kabinctsorder, wonach die Führer von
Frachtfuhrwerken verpflichtet sind, die empfan-
genen Chausscezettel den Steuer-Aufsiches-
Beamten und Wegewärtern auf Erfordern vor
zuzeigen.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend den gänglichen
Verlust des Gnadengehalts der Militair-
Invaliden, die eines vor oder nach ihrer Enk-
lassung aus dem Militairdienste begangenen Ver-
brechens überführt werden, welches während
ihres Milirairdienstes die Ausstoffung aus dem
Soldatenstande zur Folge gehabt haben würde.
—
1593
1000
4