behandelt, und erst, nachdem solche rechtskraͤftig abgemacht sind, an das Berg-
Gericht zu Siegen abgegeben, in sofern sie bloß Bergstreitigkeiten im Sinne
des §. 2. bekreffen. Die bereits vorher beendigten, so wie die seit dem 1. De-
zember 1825. nicht reassumirten Sachen dieser Art werden sofort zur Registra-
tur des Berggerichts abgegeben.
8. 9.
Der Bote des Berggerichts besorgt die erforderliche Huͤlfsleistung fuͤr
die Geschaͤsfte am Sitze des Gerichts und die Insinuationen im Bezitk des
Land- und Stadtgerichts zu Siegen.
Die Funktionen des Aktuars und des Boten werden vorlaͤufig von Sub-
alternen der technischen Parthie des Bergamts zu Siegen mit versehen. Das
Ober-Landesgericht zu Arnsberg bestimmt, nach genommener Rücksprache mit
dem heinischen Ober-Bergamte zu Bonn, die mit diesen Funktionen zu beklei-
denden Personen.
. 10.
Das Deposstum des Berggerichts wird selbsiständig verwaltet.
Zum Depositalgelaß dient das bergamtliche Kassenlokal, in welchem ein
vorschriftsmäßig eingerichteter Deposstalkasten zu plaziren ist. Deposstalverwalter
sind: der Bergrichter, ein Kurator und ein Rendant. Mit des Letzteren Funk-
tion ist ein Kassenbeamter zu beauftragen.
#. 11.
Die Gerichtokosten werden nach den bestehenden allgemeinen Gebühren-
Taxen angesetzt; die Richtigkeit der Ansätze zu kontrolliren gehört zum Amte des
Bergrichters. Die Anstellung des Rendanten für die Deposstal-- und Sportel-
Kasse erfolgt ebenfalls nach genommener Rücksprache mit dem Rheinischen Ober-
Bergamte zu Bonn durch das Ober-Landesgericht zu Arnsberg.
12.
Zur Prozeßpraxis bei dem Berggericht sind lediglich die zur Praxis bei
dem Land- und Stadtgericht zu Siegen verstatteten Justizkommissarien legitimirt.
8. 13.
Der Bergrichter ist zugleich Mitglied des Bergamts zu Siegen. Er
wohnt den Sitzungen desselben bei, um da, wo es auf Rechtskenntniß ankoͤmmt,
sein Gutachten abzugeben, und auf die gesetzlichen Cormen und Regquistte bei al-
len Handlungen und Verfügungen der Verwaltung zu achten.
Als Dezernent (Referent) insbesondere hat er zu bearbeiten: alle Gegen-
stände der Berggesetzgebung und Bergpolizei in generalibus, die Untersuchungs-
Sachen bei bergpolizeilichen Kontraventionen und die Beschwerden über Seras-
esoluionen; die etwa vorkommenden siskalischen Prozesse, über deren zrindüche
Füh-