Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
— ——— No. 2. *—.
(No. 1859.) Allerhöchste Kabineksorder vom 24. Dezember 1837., betreffend die Anwendung
der S§S. 366— 504. Tit. 20. Th. 1I. des Allgemeinen Landrechts, von den
Verbrechen der Diener des Staats, auf die mittelbaren Staatsbeamten.
A## Ihren Bericht vom 20. v. M. erkläre Ich Mich mit der Anstcht
einverstanden, daß die in den 5. 366—504. des Tit. 20. Th. II. des Allge-
meinen Landrechts enthaltenen Strafgesetze gegen gewisse besondere Verbrechen
der Diener des Staats, und namentlich auch die von den Kassenverbrechen
handelnden I6. 418—457., nicht bloß, wie einige Gerichtshöfe irrig annehmen,
auf die unmittelbaren Staatsdiener, sondern auch auf die mittelbaren, im Dienste
der Kommunen und anderer Korporationen stehenden Beamten Anwendung fin-
den. Sie haben die Gerichte, welche das Gegentheil bisher angenommen ha-
ben, hiernach zu berichtigen und im Wege der Belehrung diese Order durch die
Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 24. Dezember 1837.
Friedrich Wilhelm.
An
die Minister der Justiz und des Innern und ber Polizei.
o. 1850—1801.) Jahrgang 1888. B (Jo. 1860.)
(Ausgegeben zu Berlin den 29. Januar 1838.)