Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
— ——— No. 2. *—. 
(No. 1859.) Allerhöchste Kabineksorder vom 24. Dezember 1837., betreffend die Anwendung 
der S§S. 366— 504. Tit. 20. Th. 1I. des Allgemeinen Landrechts, von den 
Verbrechen der Diener des Staats, auf die mittelbaren Staatsbeamten. 
A## Ihren Bericht vom 20. v. M. erkläre Ich Mich mit der Anstcht 
einverstanden, daß die in den 5. 366—504. des Tit. 20. Th. II. des Allge- 
meinen Landrechts enthaltenen Strafgesetze gegen gewisse besondere Verbrechen 
der Diener des Staats, und namentlich auch die von den Kassenverbrechen 
handelnden I6. 418—457., nicht bloß, wie einige Gerichtshöfe irrig annehmen, 
auf die unmittelbaren Staatsdiener, sondern auch auf die mittelbaren, im Dienste 
der Kommunen und anderer Korporationen stehenden Beamten Anwendung fin- 
den. Sie haben die Gerichte, welche das Gegentheil bisher angenommen ha- 
ben, hiernach zu berichtigen und im Wege der Belehrung diese Order durch die 
Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 24. Dezember 1837. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Minister der Justiz und des Innern und ber Polizei. 
  
o. 1850—1801.) Jahrgang 1888. B (Jo. 1860.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 29. Januar 1838.)
	        
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