Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

Berichtigung eines Druckfehlers. 
In dem unter No. 1868. abgedruckten Gesetze vom 23. Januar 1838. (Seite 78.) 
ist . 4. im 2ten Absatze statt: 
„In der Regel aber soll in diesen Fällen state der Geldbuße auch verhäle- 
nißmäßige Gefängniß 2c. Scrafe erkannt werden 2c." 
zu lesen: 
„In der Regel aber soll in diesen Fällen state der Geldbuße auf verhält. 
nißmäßige Gefängniß 2c. Strafe erkannt werden 2c.“
	        
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