Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

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das platte Land des Herzogthums Sachsen uͤbernommen werden sollen? nicht 
minder, von welchem Zeitpunkte ab die letztere auf den Grund des gegenwärti- 
gen Gesetzes in Wirksamkeit treten soll? darüber ist die nähere Anleitung in der 
heute von Uns vollzogenen besonderen Ausführungsverordnung enthalten. 
4. 3. Die Verhandlungen Behufs Verwaltung der Feuersozietäts-Ange- 
legenheiten des platten Landes des Herzogthums Sachsen, die darauf bezügliche 
Korrespondenz zwischen den Behörden und Mitgliedern der Sozietdt, die amt- 
lichen Atteste für die Versicherungen und die Quittungen über empfangene Brand- 
Emschädigungszahlung aus der Sozietätskasse sind vom tarifsmäßigen Stempel 
und von Sporteln entbunden. 
Bei Prozessen Namens der Sozietät sind diesenigen Stempel, deren Be- 
zahlung ihr obliegt, außer Ansatz zu lassen. Zu Vertragen mit einer stempel- 
pflichtigen Parthei ist der tarismatzige Stempel in dem halben Betrage, zu den 
Neben-Exemplaren der Stempel beglaubigter Abschristen zu verwenden. 
6. 4. Ebenso soll ihr die Portofreiheit in Absicht aller mit dem Ver- 
merk: „Feuer-Sozietätssache“ versehenen und mit öffentlichem Siegel verschlosse- 
nen Berichte, Gelder und Packete zustehen, die in Feuersozietäkts-Angelegenheiten 
zwischen den Behörden hin und her gesandt werden. 
Privatpersonen und einzelne Interessenten aber müssen ihre Briese an die 
Feuersozietäts-Behörde frankiren, und komme ihnen und den an sie ergehenden 
unfrankirten Antworten die Portofreiheit nicht zu Scatten. 
gusache 6 5. Die Sozietct darf zur Wersicherung gegen Feuersgefahr nur Ge, 
Riegiett er häude und zwar nur solche Gebäude aufnehmen, die innerhalb derjenigen Terri, 
torialgrenzen, auf welche sich ihre Verbindung bezieht, belegen sind. 
. 6. In dieser Beschränkung gilt zwar die Regel, daß Gebäude aller 
at, h Unterschied ihrer Einrichtung und Bestimmung, zur Aufnahme geeig- 
net sind. 
é4. 7, Folgende Gebéude, jedoch als: 
Pulvermühlen und Pulvermagazine, 
Glas= und Schmelzhütten, 
Eisen= und Kupferhämmer, 
Stückgießereien, 
Luckersiedereien, Cichorienfabriken und Schwefelraffinerien, 
Lerpentin-, Firniß-, Soda-, Blausadure= und Holzsaurefabriken, 
Anstalten zu Fabrikation von Aether, Gas, Phosphor, Knall- 
silber und Knallgold, 
Vitriol= und Salmiakfabriken, 
Theeröfen und Ziegelöfen, jedoch ohne unter letztere die Trok- 
kenscheunen mitzubegreifen, 
Theatergebäude, 
  
Schiffs-
	        
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