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Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck-
tem Koͤniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 31. Maͤrz 1838.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Müffling. v. Kamptz. Mühler. v. Rochow.
Beglaubigt:
Fuͤr den Staatssekretär:
Düesberg.
(No. 1888.) Deklaration der &8. 357. und 358. Tit. 50. Th. I. der Allgemeinen Gerichts-
ordnung, über das den persönlichen Pflichten und Abgaben im Konkurse
eingeräumte Vorzugsrecht. Vom 3. April 1838.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
haben Uns vortragen lassen, daß bei mehreren Gerichten die Meinung entstanden
st, als ob das im 6. 357. Tit. 50. Th. I. der Allgemeinen Gerichtsordnung den
beständig fortlaufenden Lasten und Pflichten ertheilte Vorzugsrecht im Konkurse,
lediglih auf die im 6H. 358. daselbst ndher bezeichneten Reallasten, nicht aber aa
persönliche ichesn umd Abgaben Anwendung finde, und deshalb namentlich au
die in der Stadt Berlin bestehende Miethssteuer nicht zu beziehen sey. Wir er-
kldren daher zur Berichtigung dieser, mit der Absicht des Gesetzes nicht überein-
stimmenden Auslegung auf den Antrag Unseres Staatsministeriums und nach
erfordertem Gutachten Unseres Scaatsraths,
daß der §. 357. Tit. 50. Th. I. der Allgemeinen Gerichtsordnung nicht
bloß auf die Rückstände von Reallasten, sondern auch auf die Rück-
stände persönlicher Pflichten und Abgaben anzuwenden ist.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 3. April 1838.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Müffling. v. Kampt. Mühler. v. Rochow.
Beglaubigt:
Für den. taatssekretär:
üesberg.
([No. 1889.)