Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

.112.  145

Die  Gesprächsgebühr  beträgt  5  Pfennig  für  jede  Verbindung.

Der  Theilnehmer,  welcher  Gesprächsgebühren  entrichtet,  darf  sich  von  Dritten,  die  seinen
Anschluß  benutzen,  diese  Gebühr  erstatten  lassen.  Der  Telegraphen  Verwaltung  gegenüber
haftet  nur  der  Theilnehmer.

Der  Theilnehmer  hat  die  Erklärung,  daß  er  Gesprächs  Gebühren  entrichten  wolle,
entweder  bei  Gelegenheit  seines  ersten  Anschlusses  oder  späterhin  mindestens  vier  Wochen  vor
Beginn  eines  neuen  Kalenderjahres  abzugeben.  Wenn  er  eine  solche  Erklärung  nicht  ab
gegeben  hat,  so  wird  er  zur  Zahlung  der  Bauschgebühr  herangezogen.

Die  Bestimmungen  des  §  3  finden  auf  die  (Grundgebühr  entsprechende  Anwendung.

Der  Anschluß  gegen  Gesprächsgebühren  findet  in  Netzen,  in  welchen  die  Bauschgebühr
80  J  beträgt,  nicht  statt.

86.

Bei  Benützung  der  öffentlichen  Telephonstellen  beträgt  die  Gesprächsgebühr  für  Theil
nehmer,  wie  für  Nichttheilnehmer  im  Ortsverkehr  sowie  im  Vororts  und  Nachbarorts
verkehr  (§  8)  10  Pfennig  für  ein  Gespräch  bis  zur  Dauer  von  5  Minnten.

§  (.

Für  die  Benutzung  der  Verbindungsanlagen  zwischen  verschiedenen  Netzen  oder  Orten  mit
öffentlichen  von  der  Umschaltestelle  mehr  als  5  km  entfernten  Telephonstellen  werden  Gesprächs
gebühren  erhoben.  Sie  betragen  für  eine  Verbindung  von  nicht  mehr  als  5  Minuten  Dauer:

bei  einer  Entfernung  bis  zu  25  km  einschließlich  20  J,
»,,  „  von  mehr  als  25  bis  50  km  einschließlich  25  J,
„  „  „  „  „  „  50  ,  100  „  »  .  50  4,
„  „  »  »»,,100»50()»  ,,  last-J,
,,,,  »,,»,,500»1000»  »  1-fä50-J,
»,,  „  „  „  „  1000  km  2  —  .

Auf  die  Berechnung  der  Entfernung  finden  die  Vorschriften  in  §2  Absatz  2  des  Gesetzes
über  das  Posttaxwesen  vom  28.  Oktober  1871  (Reichs-Gesetz  Blatt  Seite  358)  siungemäß
Anwendung.

8S8.
Ist  ein  kleinerer  Ort  als  Vorort  eines  größeren  anzusehen,  so  kann  zwischen  diesen
Orten  der  Vorortsverkehr  zugelassen  werden.
Sind  zwei  oder  mehr  Vororte  eines  und  desselben  Hauptortes  zum  Vorortsverkehr  mit
leterem  zugelassen,  so  wird  auch  der  Verkehr  dieser  Vororte  unter  einander  nach  den  Be

stimmungen  des  Vorortsverkehres  behandelt.
25