Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

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5. 123. Zu Prämien und Belohnungen für vorzüglich wirksam gewordene Enischärigun. 
Brandhülfeleistungen, oder zum Ersatze außerordentlicher Beschaddigungen an Lösch- au scche e 
geräthschaften während des Gebrauchs auf der Brandstelle, soweit hierbei das v# 
egenwärtige Reglement nicht entgegensteht, soll jahrlich die Summe von Tau- 
O Thalern ausgesetzt werden, über welche zu den gedachten Zwecken die Pro- 
vinzial= Städte-Feuersozietäts -Direktion zu disponiren hat. 
Hiernach hat sich nun Jedermann, den es angeht, gebührend zu achten. 
Berlin, den 5. August 1838. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Rochow. 
  
Schema 
(No. 1918.)
	        
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