Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

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MNo. 1937.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 31. August 1838., betreffend die Allerhöchste 
Genehmigung des Pflaftergeld-Tarifs für die Stadt Bünde im Regierungs- 
bezirk Minden vom 15. Mai 1838., nebst diesem Tarife selbst. 
ch habe den mit Ihrem Bericht vom 15. Mai d. J. eingereichten Pflaster= 
geld, Tarif für die Stadt Bünde zw 1 ar genehmigt und vollzogen, jedoch nur mit 
dem Vorbehalte, daß eine 8 ahme dieser Bewilligung, so wie eine Er- 
dWigung der einzelnen sue bur jederzeit zulässig ist, ohne Emschädigungs-An- 
7 zu begründen. 
Berlin, den 31. August 1838. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Finanzminister Grafen v. Alvensleben. 
  
Pflastergeld-Tarif 
für 
die Stadt Bünde im Regierungsbezirke Minden. 
E, werden erhoben: 
I. von Extraposten, Kutschen, Kaleschen, Kabriolets und allem 
Fuhrwerke, eischließlich der Schlitten zum Fortschaffen von 
Personen, beladen oder unbeladen, für jedes Zugthier 4 Pennige, 
II. vom Lastfuhrwerke: 
A. vom beladenen 
1) vom vierrädrigen für jedes Zugthier bei einer Bespannung 
a) von 1 und 2 Zugthieren 
b) von 3 bis 6 und mehreren Zugthieren . 
2) zweirddrigen für sedes Zugehier 
3) Schlitten oder Schleisen 
S—— 
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B. vom
	        
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