Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

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(No. 1939.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 26. September 1838., betreffend die durch die 
Justizvisitationen bei Patrimonialgerichten entstehenden Kosten. 
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Ich genehmige auf Ihren Bericht vom 26. Mai d. J., daß die durch die 
Justizvissrationen bei Palrimonialgerichten entstehenden Kosten in den Fällen, wo 
weder dem Gerichtsherrn, noch dem Gerichtshalter in der Ausübung der Juris= 
diktionsbefugnisse etwas zur Last fällt, auf die Salarienkassen der betresene 
Oberlandesgerichte angewiesen werden können. — Sben so kann es in Betreff 
der durch solche Wisikationen entstandenen baaren Auslagen dann gehalten wer- 
den, wenn die Kosten zwar dem Beamten des revidirten Gerichts zur Last g 
legt worden sind, von diesem aber wegen Unvermoͤgens oder sonstiger persoͤn- 
lichen Verhaͤltnisse nicht eingezogen werden koͤnnen. 
Berlin, den 26. September 1838. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats- und Justizminister Muͤhler. 
 
	        
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