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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
. N0.34.-———
(No.1944.)Illethöchstesabinetsokbetvom13.0ktober1838·,betressenddieanderweikeMv-
difizirung der Allerhöchsten Kabinetsorder vom 20. Mai 1833., durch die
Aufhebung des Verbotes des Besuches der Universitäten in den übrigen
Deutschen Bundesstaaten durch Preußische Unterthanen.
A# dem Berichte des Staatsministeriums vom 28. v. M. habe Ich erse-
hen, daß der Beschluß, den die Deutsche Bundesversammlung zur Feststellung
und Aufrechthaltung gemeinsamer Maabregeln für die Universiccten und andere
Lehr- und Erziehungs-Anstalten in Deutschland am 14. November 1834. ge-
faßt hat, auf allen Deutschen Universicckten durch die betreffenden Bundes-Re-
gierungen vollständig in Ausführung gebracht und die Erreichung des gemein-
samen Zwecks der öffenlichen Ordnung und Ruhe durch beharrliche und sorg-
same DVerfolgung der genommenen Maaßbregeln zu erwarten ist. Ich will daher,
nach dem Antrage des Staatsministeriums, und in Verfolg Meines Erlasses
vom 21. November 1836. Meine über den Besuch fremder Universitähen er-
lassene Order vom 20. Mai 1833. anderweit modifziren und nunmehr, jedoch
mit dem Vorbehalt der Reziprozitähk, fesisetzen, daß Meinen Unterthanen der
Besuch der Universitckten in den übrigen Deutschen Bundesstaaten wiederum
gestattet seyn soll, ohne denselben von der speziellen Erlaubniß einer Staats=
Behörde abhängig zu machen. Ich bestimme jedoch zugleich, daß jeder Preußi-
sche Unrerthan, der nach vollendeten Studien sich im Baterlande um ein öffent-
liches Amt oder um den Zulaß zur medizinischen Praxic bewerben will, bei
(No, le#QJahrgang 1818. Eeee Ver-
(Ausgegeben zu Berlin den 23. November 1838.)