Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

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V.ssihende Erklaͤrung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Er- 
klaͤrung des Großherzoglich Hessischen Ministeriums der auswaͤrtigen Angele- 
genheiten ausgewechselt worden, hiedurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 16. Februar 1839. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Frh. v. Werther. 
  
(No. 1982.) Allerhöchste Kabineesorder vom 24. Februar 1839., vermittelst welcher die 
Tarife zur Erhebung eines Wegegeldes in Neu-Hardenberg, eines Wege- 
und Brückengeldes in Quappendorf und eines Brückengeldes in Eickendorf 
bedingungsweise genehmigt werden. 
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% habe die mit Ihrem Berichte vom 22. Dezember v. J. eingereichten Ta- 
rife zur Erhebung eines Wegegeldes in Neu-Hardenberg, eines Wege= und 
Brückengeldes in Quappendorf und eines Brückengeldes in Eickendorf mit dem 
(Vorbehalte einer Revision von 10 zu 10 Jahren genehmigt und überlasse Ihnen, 
diese Order nebst den anliegenden, von Mir vollzogenen Tarifen durch die Gesetz- 
sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 24. Februar 1839. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Finanzminister Grafen v. Alvensleben. 
  
(No. 1081—1982.) N 2 Tarif
	        
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