Benennung der Gegenstaͤnde.
Mn) Salzsäure und Schwefelsäuirrr . . . .. . ...&
o) Schweel . ..
p) Terpentin und Terpentinoͤl (Kienoͤl).... .. . . ...
Anmerk. Rohe Erzeugnisse des Mineral-, Thier= und Pflanzenreichs zum Gewerbe= und Mebizl-
nalgebrauch, die nicht besonders höher oder niedriger besteuert sind, insbesondere auch
anderswo nicht genannte, außereuropäische Tischlerhölzer tragen die allgemeine Eingangs-
Abgabe.
Eisen und Stahl:
a) Roheisen aller Art; altes Brucheisen, Eisenseile, Hammerschlaog
Anmerk. An den Jollgrenzen der Preußischen westlichen Provinzen, desgleichen von Bayern, Würt,
temberg, Baden und Kurhessen ist Roheisen auch beim Ausgange frei.
b) Geschmiedetes Eisen in Stäben, desgleichen Eisenbahnschienen, auch Roh-
und Cement-Stahl, Guß= und raffinirter Stall
Anmerk. Von Nohstahl, seewärts von der Russischen Grenze bis zur Weichselmündung einschließ-
lich eingehend, wird nur eie allgemeine Eingangs-Abgabe erhoben.
P) Alles geschmiedete Eisen, welches unter den Sereck= und Schneid-Werken zu
seinen Sorten verarbeitet ist, desgleichen schwarzes Eisenblech und Platten,
Anker und Ankerketen
4) Weißblech und Eisendrat::::
e) Eisenwaaren:
1) Ganz grobe Gußwaaren in Oefen, Platten, Gittern 24.
2) Grobe, die aus geschmiedetem Eisen oder Eisengus,, aus Eisen und
Stahl, Eisenblech, Stahl= und Eisendraht, auch in Verbindung mit
Holz gefertigt; ingleichen Waaren dieser Art, die verzinnt, jedoch nicht
polirt sind, als: Aexte, Degenklingen, Geilen, Hämmer, Hecheln, Has-
peln, Holzschrauben, Kaffeetrommeln und = Mühlen, Ketten, Maschinen
von Eisen, Nagel, Pfannen, Plätteisen, Schaufeln, Schlösser, grobe
Schnallen und inge (ohne Politur), Schraubstöcke, Sensen, Sicheln,
Stemmeisen, Striegeln, Thurmuhren, Tuchmacher= und Schneiderschee-
ren, grobe Waagebalken, Zangen u. L rmrKKKKK.
3) Feine, sie mögen ganz aus feinem Eisenguß, seinem polirten Eisen oder
tahl, oder aus diesen Urstoffen in Verbindung mit Holz, Horn, Kno=