Benennung der Gegenstaͤnde.
chen, lohgarem Leder, Kupfer, Messing, Zinn (letzteres polirt) und an-
dern unedlen Metallen gefertigt seyn, als: feine Gußwaaren, Messer,
Naͤh- und Stricknadeln, Scheeren, Streichen, Schwertfegerarbeit u. s. w.;
ingleichen lackirte Eisenwaaren; auch Gewehre aller Art. . . . . . . . .
Erze, nämlich: Eisen= und Stahlstein, Stufen, Wasserblei (Reißblei), Galmei, Kobalt
Anmerk. An den Bayerischen, Sächsischen, Württembergischen und Bakischen Grenzen, Eisenerz
Flachs, Werg, Hanf, Hedieieaaa . ...
Getreide, Hülsenfrüchte, Sämereien, auch Beeren:
a) Getreide und Hülsenfrüchte, als: Weizen, Spelz oder Dinkel, Gerste (auch
gemälzte), Hafer, Heidekorn oder Buchweizen, Roggen, Bohnen, Erbsen,
Hirse, Linsen und Wickenn:
Anmerk. 1. Rechts des Rheins wird in Bayern die Eingangs-Abgabe nach der Beilage A., die
Ausgangs-Abgabe nach der Beilage B. erhoben.
Anmerk. 2. Auf der Scchsisch-Böhmischen Grenze gehen die unter a. genannten Getreidearten
beim Landtransport zu folgenden ermäßigten Sätzen ein:
Weizen, Spelz oder Dinkelmlmlmmm
Roggen, Bohnen, Erbsen, Hirse, Linsen und Wikken
Hafer und Heidekorn ]))]% „ „ö„ V A
Anmerk. 3. Hafer in Quantitäten unter einem Preußischen Scheffel oder beziehungsweise unter
2 Bayerischen Metzen und andere Getreidefrüchte unter einem halben Preußischen
Schdeffel oder unter 1 Bayerischen Metzen frei.
b) Sämereien und Beeren:
1) Anis und Kmmell .. .. .. ....
2) Oelsaat, als: Hanfsaat, Leinsaat und Leindotter oder Doder, Mohn-
saamen, Raps, Rübesatttttn n :: # . . . . ..
3) Kleesaat und alle nicht namentlich im Tarif genannten Sämereien; in-
gleichen Wachholderbeeren