Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

Benennung der Gegenstaͤnde. 
  
  
M 
Anmerk. Auf einen Preußischen Scheffel Kleesaat koͤnnen mit Einschluß des Sackes 89 Pfund, 
auf ein Bayerisches Schäffel desgleichen 360 Pfund gerechnet werden. 
10Glas und Glaswaaren: 
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirrn 
Anmerk. Bei loler Verpackung werden zu 1 Zentner veranschlagt 51 “* 
6: Altbayerische - 
* poder Kubikfuß. 
41 Rheinbayerische 
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschlissenes, oder mit abgeschliffenen 
Stöpseln, Böden und Rändern; ingleichen Fenster= und Tafelglas ohne Un- 
terschied der SKareeee. ... 
„P) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, in Formen gemustertes, 
bemaltes, vergoldetes, desgleichen alles massive und gegossene Glas, Be- 
hänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe, Glasperlen und Glasschmelz 
d) Spiegelglas: 
1) wenn das Stäck nicht über 288 Preuß. oder 333 Altbayerische oder 
245 Rheinbayerische □ Zoll mißt, 
a) gegossenes, belegtes oder unbelegtes, 
aa) wenn das Stück nicht über 144 Preußische □ Zoll mißt.. 
bb) wenn das Stück über 144 und bis 288 Preußische □ Zoll mißt 
63) geblasenes, belegtes oder unbelegtes ... 
2) belegtes und unbelegtes, gegossenes und geblasenes, wenn das Stück mißt: 
über 288 bis 576□|8. Preußz. oder bis 666 Altb. od. 490 Rbbayer. □IS. 
= 576 -1000 · 1156 = 888. - - 
-1000 -1400 - - - -1618 - 1242 - 2- 
- 1400 = 1900 = - - 2196 2- 1684 - - 
--1900 3Zoll Preuß.. . . . . . .. 
e) Glaswaaren in Verbindung mit unedlen Metallen und andern nicht zu 
den Gespinnsten gehoͤrigen Urstoffen; auch Spiegel, deren Glastafeln nicht 
über 288 Preuß. Zoll das Stück mesen 
Anmerk. Spiegel von größeren Dimensionen des Glases zahlen, ohne Rücksicht auf die Rahmen, 
den Eingangszoll nach obigen Stücksätzen für Spiegelglas, den Dimensionen des 
Glases gemäß; Falls sich der Eingangszoll danach aber geringer, als 10 Rthlr. ober 
17 Fl. 30 Kr. vom Zentner berechnet, diesen Satz. 
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