Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

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Mo. 1957.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 17. Dezember 1828., die Uebertragung der 
obersten. beieung der Verwaltung der Justiz-Angelegenheiten für die Rhein- 
Provinz an den Staats= und Justizminister Mühler beereffend. 
( 
Jo% habe dem Staats- und Justizminister von Kamptz auf sein Ansuchen 
von der obersten Leitung der Verwaltung der Justiz= Angelegenheiten für die 
„heinprovinz nach der abschriftlichen Anlage entbunden, solche dem Staats= und 
Justizminister Mühler übertragen, und dem Scaatsministerium dies hiermit 
bekannt machen wollen. 
Berlin, den 17. Dezember 1838. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
  
Da der zunehmende Umfang der Arbeiten fuͤr die Gesetzrevision und besonders 
die Zusammenstellung und Ordnung der Provinzialrechte Ihnen, wie Ich aus 
Ihrer Anzeige vom 6. d. M. ersehe, nicht gestattet, sich ferner der obersten Lei- 
tung der Verwaltung der Juslizangelegenheiten für die Rheinprovinz zu unker- 
giehen, so habe Ich Sie, Ihrem Wunsche gemäß, von derselben entbunden, 
umd solche dem Justizminister Mühler übertragen, indem es Mir angenehm ist, 
daß Sie die bisher bewiesene angestrengte Thatigkeit, worüber Ich Ihnen 
Meine Zufriedenheit bezeige, fortan dem wichtigen Geschäfte der Gesetzrevisson 
ausschließlich widmen. In Folge dieser Veränderung werden die Vorschläge 
zur Besetzung der Justizstellen, welche einer von Mir vollzogenen Bestallung 
oder Meiner unmittelbaren Genehmigung bedürfen, oder mit denen Sitz und 
Stimme in einem Provinziql-Obergerichte verbunden ist, künftig von dem 
Justizminister Mühler allein ausgehen, auch die Conduitenlisten, deren Einsicht 
Ihnen sedoch vorbehalten bleibt, unmittelbar an denselben gelangen. Dagegen 
verbleibt Ihnen, außer den legislativen Geschadsten der Gesetzrevision, die Kon- 
kurrenz bei der Ausarbeitung und Berathung einzelner, durch das praktische Be- 
dürfniß der kurrenten Verwaltung hervorgerufener Gesetze, welche auch bei neuen 
Organisationen und sonstigen wichtigen Veränderungen in der Justizverfassung 
(No. 1957 - 10938.) so
	        
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