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Mo. 1957.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 17. Dezember 1828., die Uebertragung der
obersten. beieung der Verwaltung der Justiz-Angelegenheiten für die Rhein-
Provinz an den Staats= und Justizminister Mühler beereffend.
(
Jo% habe dem Staats- und Justizminister von Kamptz auf sein Ansuchen
von der obersten Leitung der Verwaltung der Justiz= Angelegenheiten für die
„heinprovinz nach der abschriftlichen Anlage entbunden, solche dem Staats= und
Justizminister Mühler übertragen, und dem Scaatsministerium dies hiermit
bekannt machen wollen.
Berlin, den 17. Dezember 1838.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
Da der zunehmende Umfang der Arbeiten fuͤr die Gesetzrevision und besonders
die Zusammenstellung und Ordnung der Provinzialrechte Ihnen, wie Ich aus
Ihrer Anzeige vom 6. d. M. ersehe, nicht gestattet, sich ferner der obersten Lei-
tung der Verwaltung der Juslizangelegenheiten für die Rheinprovinz zu unker-
giehen, so habe Ich Sie, Ihrem Wunsche gemäß, von derselben entbunden,
umd solche dem Justizminister Mühler übertragen, indem es Mir angenehm ist,
daß Sie die bisher bewiesene angestrengte Thatigkeit, worüber Ich Ihnen
Meine Zufriedenheit bezeige, fortan dem wichtigen Geschäfte der Gesetzrevisson
ausschließlich widmen. In Folge dieser Veränderung werden die Vorschläge
zur Besetzung der Justizstellen, welche einer von Mir vollzogenen Bestallung
oder Meiner unmittelbaren Genehmigung bedürfen, oder mit denen Sitz und
Stimme in einem Provinziql-Obergerichte verbunden ist, künftig von dem
Justizminister Mühler allein ausgehen, auch die Conduitenlisten, deren Einsicht
Ihnen sedoch vorbehalten bleibt, unmittelbar an denselben gelangen. Dagegen
verbleibt Ihnen, außer den legislativen Geschadsten der Gesetzrevision, die Kon-
kurrenz bei der Ausarbeitung und Berathung einzelner, durch das praktische Be-
dürfniß der kurrenten Verwaltung hervorgerufener Gesetze, welche auch bei neuen
Organisationen und sonstigen wichtigen Veränderungen in der Justizverfassung
(No. 1957 - 10938.) so