Benennung der Gegenstände.
sie vom Hammer kommen; serner: Blech, Dachplarten, gewöhnlicher und
plattirter Draht, desgleichen polirte, gewalzte, auch plattirte Tafeln und Bleche
b) Waaren: Kessel, Pfannen und dergleichen; auch alle sonstige Waaren aus
Kupfer und Messing; Gelb= und Glockengießer-, Gürtler= und Nadlerwaa-
ren, außer Verbindung mit edlen Metallen; ingleichen lackirte Kupfer= und
Messingwaarreeeen.
Anmerk. Von Roh= (Stüc)-) Messing, Roh= oder Schwarzkupfer, Gar- oder Rosettenkupfer,
von altem Bruchkupfer oder Bruchmessing; desgleichen von Kupfer- und Messingfeile,
Glockengut, Kupfer= und andern Scheidemünzen zum Einschmelzen (die Münzen auf be-
sondere Erlaubnißscheine eingehend) wird die allgemeine Eingangs-Abgabe erhoben.
Kurze Waaren, Quincaillerien 2c.:
Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, seinen Metallgemischen, aus
Bronze (im Feuer vergoldet), aus Perlmurker, echten Perlen, Korallen oder Stei-
nen geferugt, oder mit edlen Metallen belegt; ferner Waaren aus vorgenannten
Stoffen in Verbindung mit Alabaster, Bernstein, Elfenbein, Fischbein, Gips,
Glas, Holz, Horn, Knochen, Kork, Lack, Leder, Marmor, Meerschaum, unedlen
Metallen, Perlmurter, Schildpatt, unechten Steinen u. dgl.; seine Parfümerien,
wie solche in kleinen Gldsern, Kruken 2c. im Galanteriehandel und als Galan-
teriewaare geführt werden; Taschenuhren, Stutz= und Pendeluhren, Kronleuchter
mit Bronze, Gold= oder Stilberblatt; ganz feine lackirte Waaren von Metall
oder Pappmasse (papier macheé), Regen= und Sonnenschirme, Fächer, Blumen,
zugerichtete Schmuckfedern, Perückenmacherarbeit u. s. w.; überhaupt alle zur Gat-
tung der Kurzen, Quincaillerie= oder Galanteriewaaren gehörigen, unter den Num-
mern 2. 3. 1. 5. 6. 10. 12. 19. 21. 22. 27. 30. 31. 33. 35. 38. 40. 41. 42.
und 43. der zweiten Abtheilung dieses Tarifs nicht mit inbegriffenen Gegenstände;
ingleichen Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle,
welche mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing oder Stahl verbunden sind, z. B.
Tuch= oder Zeugmützen in Verbindung mit Leder, Knöpfe auf Holzformen, Klin-
gelschnüre und dergleichen mer . . . ..
Leder und daraus gefertigte Waaren:
a) Lohgare, oder nur lohroth gearbeitete Hdute, Fahlleder, Sohlleder, Kalb-
leder, Sattlerleder, Sciefelschdfte, auch Juchren; ingleichen sämisch= und
weißgares Leder, auch Pergamettttt ...
b) Brüsseler und Dänisches Handschuhleder; auch Korduan, Marokin, Saffian
und alles gefärbte und lackirte kdernrnr . . . ...