Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

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Benennung der Gegenstände. 
4) Rohzucker mit derselben Bestimmung und unter den besonders vorzu- 
schreibenden Bedingungen und KontrolreenU 
Oel, in Fässern eingehnddddd . . ...R 
Anmerk. 1. Baumöl zum Fabrikgebrauch wird gegen dle allgemelne Eingangs-Abgabe eingelassen, 
wenn bei den Zollämtern an der Grenze ober bei der Abfertigung aus den Packhb- 
fen (Hallanstalten) vorher auf einen Zentner Oel ein Pfund Terpentinöl zugesetzt 
worden. 
Anmerk. 2. Sogenannte Oelkuchen, als Rückstände beim Oelschlagen aus Lein, Raps, Rübsaa- 
men u. s. w., ingleichen Mehl aus solchen Kuchen und Rückständen 
Papier= und Pappwaaren: 
a) Ungeleimtes, ordindres, (grobes, graues und halbweißes) Druckpapier, auch 
grobes (weißes und gefarbtes) Packpapier und Pappdeckel 
b) Alle andere Papiergattungenaa 
Anmerk. 1. Papier, welches lithographirt, bedruckt oder linlirt ist, um in diesem Zustande zu 
Rechnungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen u. s. w. zu dienen, dezgleichen ordinäre 
Bilderbogen gehören zu den lit. b. benannten Papiergattungen. 
Anmerk. 2. Von grauem Lösch= und Packpapier wird die allgemeine Eingangs-Abgabe erhoben. 
c) Papiertapteen. 
d) Buchbinderarbeiten aus Papier und Pappe, auch grobe lackirte Waaren 
aus diesen Urstofen:n:n:n:: 
Pelzwerk (sertige Kürschnerarbeiten), als: überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, 
Decken, Pelzfutter, Besätze und dergleihen 
Ausnahme. Ferrige, nicht überzogene Schaafpelze 
Schießpuls ernr . . . . . . . . . .. .
	        
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