Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

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(No. 1960.) Allgemeine Mũnzfonvention der zum Zoll- und Hanudelsvereine verbundenen 
Staaten. Vom 30. Juli 1638 
N die sämmtlichen zu dem Zoll= und Handelsvereine verbundenen Ke- 
gierungen, in Gemäßheit der in den Follvereinigungs-Vertragen getroffenen Ver- 
abredung, auf die Einführung eines gleichen Münzsystems in ihren Landen hin- 
zuwirken, übereingekommen sind, die vorbehaltenen besonderen Unterhandlungen 
hierüber eröffnen zu lassen; so haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten 
ernannt: 
Seine Masjestct der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrarh Adols von Pommer-CEsche; 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchstihren Ministerialrath im Staatsministerium der Finanzen Mo- 
ritz Weigand, Rirter des Ordens der Königlich Württember- 
gischen Krone und Riner erster Klasse des Großherzoglich Hesli- 
chen Ludwigsordens; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Carl Friedrich Scheuchler, 
Riecter des Königlich Sächsischen Civil-erdienstordens, und 
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Adolph von Weißenbach; 
Seine Masest4t der König von Württemberg: 
Allerhöchstihren Finanzrath Gustav Hauber, Ritter des Königlich Preu- 
bischen Rothen Adlerordens dritter Klasse, des Civil-erdienst= 
Ordens der Königlich Bayerischen Krone, des Großherzoglich 
Badischen Zähringer Löwenordens und Ritter erster Klasse des 
Großherzoglich Hessischen kudwigsordens; 
Seine Ksnigliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Höchstihren Geheimen Referenddär Franz Anton Regenauer, Ritter 
des Großherzoglich Badischen Zähringer Löwenordens und Kom- 
mandeur zweiter Klasse des Kurfürstlich Hessischen Hausordens 
vom Goldenen Löwen; 
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Kurhessen: 
Höchstihren Finanzrath Wilhelm Duysing; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen: 
Höchstihren Ministerialrach Christian Eckhardt, Ritter erster Klasse 
des Großherzoglich Hessischen Ludwigsordens und Ritter des Ci 
vil-Verdienstordens der Königlich Bayerischen Krone; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Wei- 
mar-Eisenach: 
Hoöchstihren Geheimen Legationsratch Ottokar Thon, Ritter des Groß- 
herzoglich Sächsischen Hausordens vom Weißen Falken, o% Koͤ- 
lich
	        
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