Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

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Quantitaͤt in Betracht kommt) auf den natuͤrlichen Graswuchs des Bodens 
Rücksicht zu nehmen. 
(. 40. 
Von dem Strohgewinn kommt in Abjug, was zu Unterhaltung der 
Dachdeckung auf den Wirthschaftsgebduden erforderlich ist, oder sonst zu an- 
dern Zwecken, als zu Viehfutterung, z. B. an Zehencen verbraucht wurd. 
(. 41. 
Rüäcksichtlich der Hütungen sind: 
die Ackerweide, 
die Angerweide, 
die Forstweide, 
jede besonders anzugeben und * würdigen, und wenn sich dabei erhebliche Ver- 
schiedenheiten finden, auch die betreffenden Reviere von einander zu trennen. 
Die Quantitct der auf denselben gewonnenen Futtermittel wird von den 
zuzuziehenden Boniteuren dergestalt angegeben, daß sie aussprechen, welche Fläche 
nach der Morgenzahl zu Ernährung einer Kuh, oder wenn dieselbe als Kuh- 
weide nicht paßt, zu Erndhrung von Einhundert Schaafen erforderlich ist. Bei 
diesem Aus spruche ist immer nur auf die Zeit vor Eröffnung der Stoppelweide 
Rücksicht zu nehmen und dabei zugleich anzugeben, von welchem Zeitpunkte ab 
der Anfang der Weide gerechnet wird. 
Diese Ausmittelung über den Weidevorrath ist jedoch in dem Falle, 
wenn das Gut keine Separatweiden hat, vielmehr dessen Biehstand in Ge- 
meinschaft mit andern gehütet wird, zu verlassen, und alsdann für den auf 
diese Weise unterhaltenen Theil des Viehstandes bloß auf den in der Wirklich- 
keit gehaltenen Bestand desselben Rücksicht zu nehmen. 
d. 42. 
Aus den nach den 56. 37. und 39. berechneten Futterertraͤgen und mit 
Ruͤcksicht auf den Anfang und das Ende der Stallfuͤtterung ist nach den in 
den Spezialtax-Grundsdtzen angegebenen Bestimmungen zu ermitteln, welche 
Quantitaͤt von Vieh in jeder Gattung gehalten werden kann. 
d. 43. 
Sind mehr Futtermittel fuͤr die Stallfutterung, als Weide vorhanden, 
so kann der Mangel an der letztern durch jene ersetzt werden; nicht so im um- 
gekehrten Falle. 
8. 44. 
Mangel an Stroh kann durch groͤßeren Heugewinn ersetzt werden. Im 
umgekehrten Falle ist solches nur bis auf ein gewisses Maaß zulaͤssig. Dieses 
Maaß, und wie sich diese Futtermittel ausgleichen, auch in welcher Art das Heu 
durch Körner ersetzt werden kann, ist in . den Spezialtax-Grundsaͤtzen bestimmt. 
(. 45.
	        
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