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VI) am Schlusse jeder Tabelle noch die Anzahl der in jedem Oberamt befindlichen Stiie-
te, Markifleken, Dôrfer, Weiler, Schlêsser und einzelnen Höfe besonders zu bemer=
ken. Sturtgart, in Kön. Ob. Regler. Ob. Pol. Dep. den r4. Sept 1300.
Derret der Kön. Ob. Fin. Kammer, Depart. der indirekten Steueen, die Verrechnung
der Umgeld-Strafen betreffend, d. d. 6. Sipt. 180)
Da mehrere Cameral Aemter, die Umgelds= Strafen bisher in den Cameral Rechnun-
gen verrechnet haben; so wird hiemit verordnet, daß von Martini d. J. an alle in Umgelds-
sachen angesezte Strafen ausschliessend in den Umgelds Rechnungen verrechnek, und von den
Oberamtern die betreffenden Urkunden den Ober-Umgeldern übergeben werdiu sollen. Stut-
gart, den 6. Sept. 1890.
Knigl. Reichs-General-Ober-pPost-Direction. Dir einspänniz fahrenden Lohn-
Kunichir betreffend.
Da sich schon östers Anstände darüber ergeben haben, ob die einspännig fahrende Lohn-
kutscher auch die vorgeschriebene Hauderers= Scheine zu lösen schuldig seien, und durch ein
Deeret Königl Cabinets Ministeriums d d. 1. d. M. entschieden worden ist, daß, da nach
der Verordnung vom r8. Dec. 1806. diese Hauderer nicht in der Zahl der in gedachter
Verordnung bemerkten Ausnahmen begriffen sei'n, sie, gleich allen übrigen Hauderern die
gesezmässige Abgabe zu bezahlen hätten: so wird solches den betreffenden Beamtungen zur
Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht, auch das Publieum hiemit davon in Keum-
niß gesezt. Sturtgart, den 9. Sept. 1809.
Rechts-Erkemntnisse des Kön. Ober= Tribunals.
1) In der Appellations= Sache von der ehemaligen Fürstlich HohenloheMenenstein=
Ingelfingenschen Justiz. Canzlei zu Oehringen zwischen Magdalena, Ehefrau des Bekermei-
sters Johann Friedrich Egner zu Forchtrenberg eum Curatore lerus Beklagten Appellantin,
und dem Kochermüller Friedrich Maper daselbst Kläger Appellaten, die Socialität einer
Schuld von 82 fl. betrefsend, wurde nach zugeschobenem und wirklich abgelegtem Haupt-
Eid die von dem Richter voriger Instanz unterm 8. Jul. 1807. ausgesprochene Urtel bestä-
tige, und die Appellantin in die Prozeß Kosten verurtheilt. Tübingen, den 2. Sept. #8c9.
2) In der Appellations-Sache von der nemlichen Justiz= Kanzlei zwischen der verwitt-
weten Präceptor Kühn zu Ingelfingen cum curstore fexus Klägerin, Appellatin, Revisin,
nun Appellantin, und der Eleonora Müller mit ihrem gerichelich bestellten Geschlechts-Vor-
munde daselbst, Beklagten, Appellantin, Revidentin, nun Appellarin, einen Haußplaz und
Bieher#eb betreffend, wurde die Urtel voriger Instanz in der Hauptsache dahin abgeändert.
daß eo bei der in der Appellations-Instanz den 2. Febr. 1805. eröffneten Urcel sein Ver-
bleiben haben, und die Prozeß" Kosten aller Instanzen gegen einander verglichen seyn sollen.
Tübingen, den 2. Sept. 1806.
Se. Königl. Mas. haben durch ein Decret vom 8. Sept.
6 erledigte Ober-Auditors Stege der Cavallerte dem Advecaten Wilhelm Ulrich o
senlohr, ·