Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 11
Baubeamte, Eneschädigung ders. in Aufträgen der Feuer-Sozietärs-Direktion für die Städte Alt-
Pommerns. (Regl. v. 23. Febr.) 40. 57. — desgl. in Ostpreußen. (Regl. v. 30. Dez. 1837.) 38.
147. 177. 303. 336. — in der Provinz Posen. (Regl. v. 5. Jan.) 36. 105. 106. — in der Pro-
vinz Brandenburg. (Regl. v. 19. Sept.) 38. 470 ff. — in der Provinz Sachsen. (Regl. v. 18. Febr.)
38. 227. — desgl. in der Provinz Westphalen. (Regl. v. . Jan.) 36. 72. — in der Rheinpro-
vinz. (Regl. v. 5. Jan.) 36. 35.
Bauergüter (Höfe, Kolonate, Korten und andere für sich bestehende Ackerwohnungen) in der Provinz
Westphalen, Regulirung der Erbfolge und Auseinandersetzung in dens. (G. v. 13. Juli.) 36.
209 —215. — Aufnahme eines Verzeichnisses (Matrikel) von dens. nach einer von dem Justizmi-
nister zu erlassenden Instruktion. S. 209. — in so weit das allgem. L. R. den Vorschriften des vor-
stehenden Gesetzes entgegenstehr, ist dasselbe durch das letztere ausgehoben. S. 215. — jedoch behält
obiges Gesetz nur in den Fällen Wirksamkeit, in welchen demnächst das revidirte Provinzialrecht
nicht etwas Anderes bestimmt. S. 215. — in den Kreisen Paderborn, Büren, Warburg und Hoörter,
Mindenschen Regierungsbezirks, deren Erwerbung durch Juden. (A. K. O. v. 20. Sept.) 36. 248.
— Selbstbewirthschaftung ders. Seitens der letztern mit christlichem Gesinde bis zum 1. Jan. 1844.
(A. K. O. v. 5. Jan.) 39. 73.
Bau= (und Unterhaltungs-) Kosten, für Kirchen-, Pfarr= und Küstergebäude, so wie für Schul-
häuser und Schulmeistergebäude, zu denselben von den bäuerlichen Entschädigungsländereien Beiträge
zu leisten, sind die Gutsherren gesetzlich nicht verpflichtet. (Dekl. v. 14. Juli.) 36. 208.
Baumschulen, zur Bepflanzung öffentlicher Plätze, Straßen und Anlagen bestimmt, deren Befreiung
von der Grundsteuer in der Rheinprovinz und Westphalen. (G. v. 21. Jan.) 39. 32.
Baumwollene Zeuge, ganz oder in Vermischung mit andern Stoffen, Anordnungen für deren De-
klaration. (Tarif v. 24. Okt.) 39. 320. — mit dens. darf im Grenzbezirke kein Hausirhandel statt-
finden. (Zollordn. v. 23. Jan.) 38. 64.
Baupolizei, im engern Sinne des Worts, soweit solche in Ausführung der Sanitäts-, Feuersicher-
heits= und sonst dahin gehörenden Polizeivorschriften besteht, deren Handhabung ressortirt vom Mi-
nisterio des Innern und der olizei. (Staats-Minist.-Bekannem. v. 17. Jan.) 38. 11.
Bausachen, kürzere Fristbestimmungen für die Einlegung von Rechesmitreln in Prozessen über diesel-
ben, wenn von einem schon wirklich angefangenen Bau die Rede ist, dessen Fortsetzung oder Kassi-
rung von dem Ausfalle des Prozesses abhänge. (Tit 42. ss. 31 — A1. der Proz.-Ord.) — (Dekl. v.
6. April.) 39. 131.
Bausteine, große, deren Transport auf Kunststraßen. (V. v. 17. März.) 39. 81.
Bauten, Neu= und Reparatur-, resp. über 500 Rehlr. und 1000 Rehlr., deren Veranschlagung und
Ausführung durch die Regierungen mie höherer Genehmigung. (A. K. O. v. 28. Aug.) 36. 234.—
die Anschläge dazu unterliegen der Revision der Ober-Baudeputation (ebendas.). — bei der General=
Verwaltung für Domainen und Forsten vorkommend, rücksichtlich ders. behält es bei den, in der
Geschäftsanweisung für die Regierungen v. 31. Dez. 1825. enthaltenen Bestimmungen sein Bewen-
den (ebendas.). — bei Anlegung von Dampfkesseln oder Dampfentwicklern (Kesselhäusern), mit Be-
rücksichtigung der benachbarten Gebäude. (Regul. v. 6. Mai.) 38. 202 ff. — deren Ausführung in
Beziehung auf abgebrannte Gebäude und deren Feuer-Soziet.-Verhältnisse; s. Feuer-Soziet.-Reglem.
Bauwesen, gesammtes, mit Ausschluß der Baupolizei im engern Sinne des Worts, dessen Leitung
ressortirt nunmehr von dem Finanz-Ministerio. (A. K. O. v. 4. April.) 37. 40. — (Staats-
Minist.-Bekanntm. v. 17. Jan.) 38. 11.
Beamte, Verfährungsfrist für die Entschädigungsansprüche an dieselben aus ihrer Amtsführung. (De-
klar. v. 31. März.) 38. 252. — sind wegen der von versorgten Militair-Invaliden im Civildienste
überhobenen Milicair-Gnadengehälter oder Wartegelder regreßpflicheig. (A. K. O. v. 24. Juli.) 38.
485. — Searafverfahren gegen dies. wegen unterlassener Verwendung des tarifmäßigen Stempels zu
Amtsverhandlungen. (A. K. O. v. 28. Okt.) 36. 308. — unmittelbare, und pensionsberechtigte,
können ohne Ausnahme der allgemeinen Wittwen-Verpflegungsanstalt beitreten. (A. K. O. v. 6. Juli.)