Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 17 
Bundesstaaten, deutsche, Bestrafung der gegen die Eristenz, die Integrität, die Sicherheic oder die 
Verfassung des deutschen Bundes gerichteten Uncernehmungen (Hochverrath, Landesverrath rc.) und 
Auslieferung politischer Verbrecher auf dem deutschen Bundesgebiete, nach dem dieserhalb in der 
16ten Bundestags-Sitzung vom 18. August 1836. gefaßten Beschlusse. (Publik.-Patent v. 28. Oke.) 
36. 309. — jener Beschluß soll in ollen Landestheilen der Preußischen Monarchie zur Ausführung 
kommen. S. 310. — der Besuch der in denselben bestehenden Universitaten soll Preußischen Unter- 
thanen wiederum gestattet sein. (A. K. O. v. 13. Oke.) 38. 501. — Abkommen unter denselben 
gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung. (Beschluß v. 9., Publik.-Patent v. 209. Nov.) 37. 
161 — 164. — Empfangsbescheinigungen über die Insinuationen inländ. gerichtl. Verfügungen in 
dens. (A. K. O. v. 21. Juni.) 36. 202. — Zulassung jüdischer Handwerksgesellen aus denselben, 
um bei inländischen Meistern als Gesellen zu arbeiten. (A. K. O. v. 14. Okt.) 38. 503. 
Burbach, Amt, s. Nassauische Landestheile, vormalige. 
Büren, Kreis, im Regierungsbezirke Minden, Anordnungen wegen der Ansiedelung der Juden auf 
dem platten Lande und deren Verkehr mit dem Bauernstande in dems. (A. K. O. v. 20. Sept.) 36. 
248. — (A. K. O. v. 5. Jan.) 39. 73. — siehe auch Paderbornsche Tilgungskasse für Ablösungen. 
Bürgermeister, in Städten, wo die Städteordnung vom 19. Nov. 1808. besteht, Grundsätze für 
deren Penstonirung. (G. v. 11. Mai.) 39. 174. — siehe auch Pensionen. — in der Provinz Po- 
sen, Wählbarkeit derselben auch ohne Grundbesitz zu städtischen Kteistags- bgeordneten. (V. v. 
21. Nov.) 37. 217. — Theilnahme derselben an den Provi legenh. in der 
Rheinprovinz und in den Provinzen Wesiphalen und Posen. (Nagl. v. 5. Jan.) 36. 27.64. 98. 
Bürgerrecht, dessen Erlangung kann nicht von der Entrichtung der für den Gebrauch städtischer An- 
stalten 2c. bestimmten Abgaben abhängig gemacht werden. (V. v. 28. Juli.) 38. 444. — dessen Ge- 
winnung rücksichtlich der mehreren Miterben zugefallenen Grundstücke, oder wenn dabei von einem 
Gewerbe die Rede ist, welches die Gewinnung des Bürgerrechts voraussetzt. S. 445. — von dessen 
Erwerbung hängt die Berichtigung des Besitztitels nicht ab. S. 445. — dessen unentgeldliche Ertheilung 
an Soldaten, die entweder 12 Johre im aktiven Milicair gedient haben, oder durch Wunden im 
Kriege invalide geworden sind. (A. K. O. v. 7. April.) 38. 255. — auf die Unfähigkeit zum Er- 
werbe desselben soll bei Ausstoßung aus dem Soldatenstande nicht mehr erkanne werden. (A. K. O. 
v. 31. Mai.) 38. 369. — rücksichtlich der Folgen dieser Ausstotzung soll es in Bezug auf den Er- 
werb oder die Beibehalkung desselben bei den allgemeinen Vorschriften und nachträgl. Bestimmungen 
der Städteordnungen verbleiben. (ebendas.) — verlornes, macht auch zur Au#übung der Gerichts- 
barkeit und des Patronats unfähig. (G. v. 8. Mai.) 37. 100. 
Bürgerrechtsgelder, (Abgaben bei Gewinnung des Bürgerrechts), anderweite Festsetzungen über die- 
selben, zur Deklaration und Ergänzung der Vorschriften der Städreordnungen v. 19. Nov. 1808. 
(6&. 16 u. 19.) und v. 17. März 1831. (P. 13.) (V. v. W5. Juli.) 38. 444. — wird für große 
Städte mit der öltern Städteordnung auf 10 Rihlr., für mittlere auf 6 Rehlr. und für kleine auf 
3 Rehlr. bestimmt. S. 444. — in Städten mit der revid. Städteordn. verbleibe es in Ansehung 
ders. bei den Bestimmungen des H. 13. ders. S. 444 f. — Gestattung kleiner herkömmlicher Neben- 
abgaben bei dens. und Abstellung zweckwidriger Hebung, durch den Minister des Innern. S. 444. 445. 
PBürgerstand, höherer, s. Ehrenkränkungen. 
Burschenschaft, Serofbarkeit ders. als verbotene Studentenverbindung. (G. v. 7. Jon.) 38. 13. 
C. 
(Ca. — Cl. — Co. — Cr. — Cu, s. Ka. — Kl. u. -. w., mit Ausschluß der Eigennamen.) 
Calvörde, Amt, s. Braunschweig. 
Censur, der Spielkarten-Bilder in inländischen Karten-Fabriken. (V. v. 16. Juni.) 38. 371. (6. 7.) — 
siehe serner Censur-Edikt und Druckschriften. 
3 Censur-
	        
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