Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

22 Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 
Dienstwohnungen, landesherrlicher Steuerbeamten, in Kädtischen Gebäuden, die dafür von erfteren 
erwa zu entrichtende Mierhovergütigung soll zur städrischen Kommunalkasse fließen. (A. K. O. v. 
6. Nov.) 37. 160. — für Beamte, mit Hofräumen und Gärten, deren Befreiung von der Grumd- 
steuer in der Rheinprovinz und Westphalen. (G. v. 21. Jan.) 39. 32. 
Direktoren, bei Untergerichten in größeren Scädten und bei solchen, welche mit wenigstens fünf 
Richtern besetzt sind, deren Anstellung, Rang und Unisorm. (A. K. O. v. 30. Sept.) 36. 303. 
Distriktskommissionen, zur Ermittelung von Normolpreisen für die Ablösung vorbehaltener Hülfs- 
dienste in der Provinz Preußen. (A K. O. v. 17. Febr.) 38. 237J. — deren Errichtung zu allge- 
meinen Ermittelungen und Festsetzungen bei Ausführung der Ablös. Ord. für das Herzogth. West- 
phalen, v. 18. Juni 1840. — 40. 185. — decgl. bei derjenigen für die vormals Nassauischen Lan- 
destheile und die Stade Wetzlar mit Gebiek. (G. v. 4. Juli.) 40. 22. 
Divenow, Schiffabrisabgabe für die Befahrung ders. (A. K. O. und Tarif v. 24. Okt.) 40. 323. J21. 
Dokumente, durch Brand in den Jahren 1833. und 1834. zu Lyck und Goldapp, in Litthauen, ver- 
nichtet, deren Amortisation. (A. K. O. v. 13. Juni.) 37. 109. — desgl. der durch Brand im J. 
1834. zu Seidenberg, in der Oberlausitz, vernichteten. (A. K. O. v. 20. Juli.) 37. 130. 
Dolmetscher, gerichtlich vereidete, gebören zu den vereideren Prokokollführern, weshalb solche die 
Sctelle des Unterschriftszeugen bei den des Lesens und Schreibens unkundigen Personen vertreten 
können. (A. K. O. v. 8. Okt.) 37. 154. 
Domainen, General-Verwaltung ders., Veranschlagung und Ausführung der bei ders. vorkommenden 
Bauten, nach den in der Geschäftsanweisung für die Regierungen vom 31. Dez. 1825. enthaltenen 
Bestimmungen. (A. K. O. v. 28. Aug.) 36. 234. — Ausübung des Provokationsrechts auf Ge- 
meinheitstheilungen Seikens der Königl. Domainen-Verwaltung. (V. v. 28. Juli.) 38. 429. — 
gegenseitige, die Eigenthumsrechte an dens. werden bei der Grenzregulirung mit Hannover nicht mit 
abgetreten. (Vertrag v. 25. Nov. 1837.) 38. 26. 
Domanial-Gefälle, wechselseitig zu erhebende, Auskausch ders. mit Hannover. (Vertrag v. 25. Nov. 
1837.) 38. 26. 
Domherren, wirkliche, katholischer Domstister, deren Rang- und Agzensions-Verhältniß unter 
Domkapitularen, sich. (A. K. O. v. 28. Mai.) 36. 201. 
Domstifter, zu Brandenburg, Merseburg und Naumburg und des Kapitels zu Zeitz, deren Angele- 
genheiten gehen zum Ressort des Ministeriums des Innern und der Polizei über. (Staatsminist.- 
Bekan nemach. v. 17. Jan.) 38. 11. 
Doppelthaler, 2 Rehlr. oder 31 Gulden an Werth, deren Ausprägung als Vereinsmünze in den 
zollvereinken Staaten. (Münz-Konvention v. 30. Juli 1838.) 39. 21. Ausprägung derselben auch 
in den Preußischen Staaten und allgemeine Annahme und Ausgabe auch der in den übrigen zoll- 
vereinten Staaten ausgeprägten derartigen Münzen in den diesseitigen Staacen. (A. K. O. v. 5. 
März.) 39. 92. 
Dramatische Werke, deren öffentliche Aufführung kann nur mie Erlaubniß des Aukors, seiner Er- 
ben oder Rechtsnachfolger starrfinden. (G. v. 11. Juni.) 37. 170. — in wie sern solche, nach er- 
ebeilter Erlaubniß, auch auf anderen Bühnen aufgeführt werden können. lebendaf.) Strafen und 
Entschädigungen für Ubertretungen. (ebendas.) 
Dramburg, Sradt, in Alt-Pemmern, verbleibt, wie bisher, in der Kur und Neumärkischen Srädee- 
Feuersozietat. (V. v. 23. Febr.) 40. 62. 
Drohungen, gefährliche, Gebrauch der Wassen gegen dieselben Seitens des Militairs. (G. v. 20. 
März.) 37. 60. 61. desgl. Seicens der Forst= und Jagdbeameen. (G. v. 31. März.) 37. 65. 
— Bestrafung ders. bei Forst= und Jagdverbrechen. (G. v. 31. März.) 37. 67. 68. 
Druckschristen, verbotene, nicht bloß der Verkauf und das Ausgeben, sondern auch das Ausstelen 
und Anbieten derselben ist strafbar. (A. K. O. v. 6. Aug.) 37. 141. — Verschärfung der Straf# 
bei wiederholten Ubertretungen dieser Vorschrift. (ebendas.) — außerhalb der deutschen Bundeskaa- 
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