Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

28 Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 
Executionsgebühren, in Angelegenheiten der General-Kommissionen, nach der Sportelkare für die 
Oberlandesgerichte. (Regulativ v. 25. April) 36. 183. 
Eeerzierplätze, für dos Militair, deren Befreiung von der Grundsteuer in der Rheinprovinz und 
Westpbalen. (G. v. 21. Jan.) 39. 31. 
Expropriationsverfahren, bei der Erwerbung von Grundstücken für Eisenbahn-Unternehmungen. 
(G. v. 3. Nov.) 38. 507— 509. 
Extraposten, Berücksichtigung der in der Provinz Schlesien einzuführenden gleichen Wagenspur, hin- 
sichtlich der eigenen Wagen der Reisenden aus ders. (V. v. 7. April.) 38. 259. — mit Kaufmanns- 
waaren vom Auslande eingebend, deren Revision bei den Grenzzollämtern. (Zollord. v. 23. Jan.) 
38. 51. — gehen in der Abfertigung andern Waaren vor. (ebendas.) — öfentliche Bekanntmachung 
der Revisionsstellen zur Abfertigung ders. S. 67. 
Extraposireisende, vom Auslande eintreffend, Revision deren Reisegepäcks an den dazu bestimmeen 
Grenzorten, in cziehung auf zollpüichtige Gegenstände. (Zollord. v. 23. Jan.) 38. 51. 
F. 
Fabriken, die den Arbeitern in denselben von ihren Fabrikherren gegebenen Vorschüsse verjähren nach 
2 Jahren. (G. v. 31. März) 38. 249. — desgl. deren rückständiger Lohn. (ebendas.) — Anordnun- 
gen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in denselben. (A. K. O. v. G. April, Regulativ v. 
9. März) 39. 156 — 158. — Strafen für deren Ubertretungen. S. 157. — Überlassung von Salz 
zu ermäßigten Preisen an dieselben. (A. K. O. v. 21. Juni, Regulatio v. 29. Juni.) 38. S. 339 
bis 363. — die Art. 16— 18. des Ges. v. 22. Germinal des Jahres XlI. über dies. werden auf- 
geboben. (G. v. 4. Juli.) 40. 224. — denselben ist es erlaubt, Kunstwerke als Muster zu ihren 
Erzeugnissen zu benutzen. (G. v. 11. Juni.) 37. 160. G. 25.) 
Fabrikengerichte, in den vormals Bergischen Landestheilen, die Artikel 72—79. des Dekrets o. 
IyF. Dez. 1811., wegen deren Einrichtung, werden aufgehoben. (G. v. 4. Juli.) 40. 224. 
Fabrikwaaren, Verjährungsfrist der Ferderungen für dieselben. (G. v. 31. März.) 38. 249. 
Fabrikzeichen, auf verfertigtem Stabeisen, das Gesetz v. 3. Juli 1818., wegen Einführung ders., 
wird aufgehoben. (G. v. 4. Juli.) 40. 24. — siehe auch Waarenbezeichnungen. 
Fähranstalten, zum Ubersetzen vom linken zum rechten Rheinufer, Anordnungen rücksichtlich ders. 
(G. v. 4á. Juli.) 40. 227. 
Fährgelder, gehören zu den zulässigen Abgaben für den innern Verkehr. (Zollg. v. 23. Jan.) 38. 36. 
— Bestrafung der Tarisüberschreitungen bei deren Erhebung. (G. v. 20. März.) 37. 57—60. — 
Ermäßigung oder Aushebung derf. auf gewissen nach dem Bedürfnisse des Verkehrs näher zu be- 
stimmenden Straßen, und Entschädigungsgewährung dafür durch eine ablösbare jährliche Rente aus 
Staatskassen. (V. v. 16. Juni.) 38. 353—357. — Regulirung neuer Tarifsätze für dies., und Re- 
hen ders. von 10 zu 10 Jahren. S. 354. — Privat-, deren Rückstände verjähren nach 4 Jahren. 
G. v. 31. März.) 38. 250. — K. auch Kommunikations-Abgaben. 
ghracid Tarifs, für die Privat-Fähranstalten zu Himmelgeist und Itter-Jucht. (A. 6. 
O. v. 31. Juli, Tarif v. 30. Aug.) 36. 232. — bei Klautzischken, über den Zurafluß. 
31. Jan.) 40. 29. — auf dem Szeszuppe-Flusse, beim adeligen Gute Lencken, im Kreise Naauen 
Regierungsbezirks Gumbinnen (v. 23. Juli) 36. 230. — auf dem Pregelflusse, bei dem Gute 
Nettienen, im Regierungsbezirke von Gumbinnen, (v. 18. Jan.) 37. 17. — dieselbe wird von 
einer Privatfähre in eine öffentliche Fähranstalt umgewandelt. (A. K. O. v. 18. Jan.) 37. 17. — 
— für die UÜberfahrten über den Rhein bei Coblenz, Cöln, Wesel u. Dusseldorf. (A. K. O. und 
Tarifs v. 7. Novbr.) 39. 337—350. 
Fahrposten, Königl., Anordnungen rücksichtlich der ie dens. vom Auslande eingehenden oder dahin 
bestimmten zollpflichtigen Waaren und Passagiergüter. (Zollord. v. 23. Jan.) 38. 50. 51. 60. — 
die näheren Bestimmungen sind in einem besonderen Regulative enthalten. S. 51 
Falsch-
	        
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