Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 57 
Klassensteuer, Reklamationen gegen dies. und Verfährungsfristen rücksichtlich ders. (G. v. 18. Juni) 
40. 141. f. — Nachforderung ders. (ebendas.) S. 141. — Aufbringung eines Theils des zu den 
Justizverwaltungs-Kosten in der Rheinprovinz zu leistenden Beitrags mit derselben. (G. v. 21. Jan.) 
39. 58. 
Klautzischken, Schiffbrücken= und Fäbrgelder-Tarif für den Jurasluß daselbst, (v. 31. Jan.) 40. 29. 
Klebsch, Gemeinde, Berichtigung des Schuldenverhältnisses ders. aus dem Ankaufe von Rittergütern, 
in gleicher Anwendung der A. K. O. v. 19. Aug. 1835. auf dies. (A. K. O. v. 23. Juni) 36. 203. 
Kleidungsstücke, gewöhnliche, deren Belassung bei allen Erekutionen, in Anwendung der 88. 218. 
und 315. Tit. 50. der Prozeß-Ordnung. (A. K. O. v. 13. Dezbr. 1836.) 37. 1 
Klodnitz-Kanal, Ermäßigung der Abgaben für die Benutzung desselben und Ubänderung des Regu- 
lativs für dens. v. 21. Dezbr. 1810. (A. K. O. v. 25. Febr.) 36. 165. — desgl. für Trans-= 
vorte von Steinkohlen, Koaks, rauher Fourage, Erde, Sand 2c. auf dems. (A. K. O. v. 
30. Moi) 40. 130. 
Kohlenfuhrwerke, Radfelgenbrelte für dieselben bei der Befahrung von Kunststraßen mit dens. (V. v. 
17. März) 39. 82. 84. 
Kolonate, (und Soblstätten) auf der gegenseitigen Gränze mit Hannover belegen, Anordnungen rück- 
slichtlich ders. (Vertrag v. 25. Novbr. 1837.) 38. 24. — in der Provinz Westobalen, siehe Bauergüter. 
Kommissarien, öffentlicher Behörden, deren Gebühren und Auslagen verjähren nach 4 Jahren. (G. 
v. 31. März) 38. 250. 251. — in Angelegenheiten der General-Kommissionen, Diaten, Remunera- 
tionen, Gratiskarionen, Reise= und Fuhrkosten für dies. (Regulativ v. 25. April, Minist.-Instr. v. 
16. Juni) 36. 181. 186. 187. 191. — siehe auch General-Kommissionen. 
Kommissionaire, deren Gebühren und Auslagen verjähren nach 4 Jahren. (G. v. 31. März) 38. 200. 
Kommunal-Abgaben, siehe Gemeinde-Abgaben. 
Kommunal-Beamte, Binnenzölle, Handelsabgaben, Konsumtionsabgaben, siehe diese. — Kommu- 
nal-Schuldpapiere, siehe Papiere, geldwerthe. — Kommunal-Zuschläge zur Mahl= und Schlacht- 
steuer, siebe diese. 
Kommunikations-Abgaben, gehören zu den zulässigen Abgaben für den innern Verkehr. (Zollges. 
v. W. Jan.) 38. 36. — Ermäßigung derselben auf gewissen, nach dem Bedürfnisse des Verkehrs 
und in Gemäßheit der bestehenden Zollvereinigungs-Verträge näher zu bestimmenden Straßen. (V. 
v. 16. Juni) 38. 353 —357. — Ermittelung ders., soweit sie die Unterhaltungs= und Wiederber= 
stellungs-Kosten übersteigen. S. 333.f. — Entschädigungsgewährung für dieselben an Gemeinden und 
Privakberechtigte durch eine ablöt bare jährliche Rente aus Staatskassen. S. 353. 355. — Reguli= 
rung anderweitiger Tarifsätze für dieselben und deren Revision von zehn zu zehn Jahren. S. 334. f. 
— Authebung der neben dem Chausseegelde noch verkommenden Pflaster= und Wegegelder für ge- 
wisse Straßenstrecken und Enrschädigungsgewährung für dies. S. 356. — deäögl. für einzuziebende 
Brücken= und Fäbrgeld-Berechtigungen auf dergl. Seraßenzügen. S. 357. — desgl. für die Aushe= 
bung der auf solchen Straßenzügen befslebenden Thorsperrgelder. S. 356. — Unterhaltung solcher 
Straßenstrecken auf Kosten des Staats. S. 336. — Rekurs= und Rechtsverfahren in dergleichen 
Entschädigungs-Angelegenbeiten. S. 355. — Bestrafung der Tarif-Überschreitungen bei deren Erhe- 
bung. (G. v. 20. März) 37. 57— 60. — Anwendung der Rechtsmittel der Appellation, der Revi- 
sion und der Nicheigkeitsbeschwerde gegen Erkenntnisse in siekalischen Untersuchungen wegen Verge- 
ben wider die Vorschriften über deren Entrichtung und Erhebung. (V. v. 11. Juni) 38. 377. 
Kompagnie-Chirurgen, im aktiven Dienste stehend, Sportelfreiheit für dieselben, deren Ebefrauen 
und Kinder. (V. v. I7. Febr.) 38. 193. 
Konduitenlisten, in der Justizverwaltung, deren unmittelbare Einsendung an den Staats und Justiz- 
Minister Mühler. (A. K. O. v. I7. Dezbr. 1838.) 39. 15. 
Kondukteure, deren Gebühren und Auslagen verjähren nach 4 ’ (G. v. 31. März) 38. 230. 
Konßs=
	        
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