Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

58 Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 
Konfiskationen, bei Zollvergehen, Verfahren rücksichtlich derselben. (G. v. 23. Jan.) 38. 83. (. 
— desgl. mit den dabei in Beschlag genommenen Gegenständen (Konfiskaten). S. 84. — Erlegung 
des Werths der letztern, wo die Konfiskation selbst nicht vollzogen werden kann. S. 84. — Ver- 
fabren rücksichtlich derselben gegen unbekannee Zolldefraudanten. S. 90. — Verfahren bei deren Ver- 
äußerung. S. 88. 90. — Konfiskationsverfahren, bei Nachdrücken und Nachbildungen. (G. v. 
II. Juni) 37. 167. f. 170. — siehe auch Strafgelder-Fonds. 
Königsberg, in Hr., Stadt, Erhebung von Schiffahrtsabgaben, desgl. von Abgaben für die Be- 
nutzung besonderer Anstalten und von Gebühren für gewisse Leistungen daselbst. (A. K. O. und Ta- 
rif v. 18. Okfebr.) 38. 517. 531—535. — letzterer hat Gültigkeit bis 1. Jaon. 1844., ist aber 
demnächst von 5 zu 5 Jahren weiteren Revisionen unterworfen. S. 517. — Die Emolumente des 
Lothsen-Kommandeurs für die Zuweisung der Lothsen und für die Erthetlung von sogenannten An- 
weisezetteln, sollen bei dessen Nachfolgern im Dienste wegfallen. S. 517. — Königsberger 
Stadt-Obligationen, (Magistrats= und v. Bennigsensche Obligationen) Präklusivtermin zur 
Empfangnabme des Betrages der zu denselben gehörigen Zins-Koupons oder Zinsscheine aus dem 
Zeitraume vom 1. Jon. 1808. bis zum letzten Dezbr. 1820. (A. K. O. v. 15. April) 37. 9. 
Königsberger Oberlandesgericht, siehe letz. „ 
Königsberger Regierungsbezirk, siehe Feuer- Soziekäts-Reglements. 
Konkurs, (Konkursverfahren, Konkursprozesse), Beobachtung der mildernden Bestimmungen der 
8. 218. u. 315. der Konkursordnung bei allen Erekutionen. (A. K. O. v. 13. Dezbr. 1836.) 
37. 1. — Anwendung des é. 357. Tit. 50. Th. I. der allgem. Gerichts--Ord. nicht blos auf die 
Rückstände von Reallalnlen (5. 358.), sondern auch auf die Rückstände persönlicher Pflichten und Ab- 
gaben, rücksichtlich des Vorzugsreches in demselben. (V. v. 3. April) 38. 254. — namentlich daher 
auch auf die in der Stadt Berlin bestehende Miethssteuer. (ebendas.) — in dems. sind auch die im 
aktiven Dienste stehenden Militairpersonen niedern Ranges von den Beiträgen zu den Kommunkosten 
nicht befreit. (V. v. 17. Febr.) 38. 194. — in solchen können unverzollte Waaren von der Zollbe- 
börde nicht eher verlangt werden, als bis die Abgabe davon bezahle ist. (Zollgesetz v. 23. Jan.) 
38. 36. — Konkursprozesse über Bergeigenthum gehören vor die Berggerichte. (Regl. v. 13. Jul., 
A. K. O. v. 12. Okebr.) 37. 136. 147. 
Konsistorium in Greifswald, Kompetenz desselben in Strafsachen. (V. v. 18. Mai) 39. 216. 
Konsumtions-Abgaben, Kommunal= und Privat-, von ausländischen Waaren, durch spezielle 1. 
stige Erwerbstitel begründet, aber aufgehoben, fernere Entschädigung für dies. aus Seaatskassen nach 
. 19. des Zollgesetzes v. 26. Mai 1818. (V. v. W. Jan.) 38. 33. 
Kontop, Orc, in Schlesien, ist zum Seande der Landgemeinden übergetreten. (A. K. O. v. 2. Juni) 
39. 27. 
Kontrebande, Strasen für dieselbe. (G. v. 23. Jan.) 38. 78. 79—84. — Strafen für Rückfälle. 
S. 78. 79. — Verlust des Rechts zum Gewerbebetriebe, bei dessen Ausübung dieselbe öfter began- 
gen worden. S. 78. — wo dieselbe als vollbracht angenommen wird. S. 79 —81. — unter er- 
schwerenden Umständen, Verschärfung der Strafe um die Hälfee. S. 81. — Strafe der Theilnehmer 
an ders. S. Sl. 8. 
Komumazial-Erkenntnisse, (Resolutionen), deren Insinuation binnen 8 Tagen, nach Abfasfung 
oder Publikation ders., an die Parteien sowohl, als an deren Stellvertreter. (V. v. 5. Mai) 38. 
273. — Anfang und Dauer der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels der Restitution gegen diesel- 
ben. S. 75. — deren Aufhebung im Wege des Rechtsmittels der Restitution. (V. v. 28. März) 
40. 102. — Kostentragung Seitens des Imploranten. (ebendas.) — gegen welche das Rechtsmimel 
der Restitution zulässig it, sind von dem der Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen. (Dekl. v. G. April) 
39. 126. — auf Ediktal-Ladungen, deren Insinuation ist durch vierzehntägigen öffentlichen Ausbang 
an der Gerichrsstelle als bewirkt anzusehen. (V. v. 5. Mai) 38. 274. 
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