Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 601 
Kriegsministerium, bestärtigt die gegen permanente Beamte des Telegraphenkorps auf Kassation lau- 
tenden Erkenntnisse. (A. K. O. v. W8. Oktbr.) 37. 158. 
Kriminal-Erkenntnisse, (Urtel) wegen Theilnahme an politischen Studenten-Verbindungen, Aus- 
spruch in denf. über die Unfähigkeit zu öffentlichen Amtern, zur ärzclichen und chirurgischen Praris, 
zur akademischen Würde, zu Privardozenten auf einer Universität und zur Konzessionirung für den 
Privatunterricht. (G. v. 7. Jan.) 36. 15. — gegen Offiziere und Militairbeamte, Aussoruch des 
zeitigen oder gänzlichen Verlustes der aus dem Militair-Pensions-Fonds von ihnen bezogenen Mi- 
litair-Pensionen in dens. (A. K. O. v. 12. Novbr.) 36. 317. — gegen permanente Beamte des 
Telegraphenkorps auf Kassation lautend, deren Bestätigung durch das Kriegsministerium. (A. K. O. 
v. W. Oktbr.) 37. 158. — deren Abfassung und Publikation bei den Gerichten in Neuvorpommern 
und Rügen. (V. v. 18. Mai) 39. 211 —214. — Instanzenzug und Rechremittel gegen dies. S. 214. 
Kriminalgerichtsverfassung, Anordnungen für dieselbe in Neuvorpommern und Rügen. (V. v. 
18. Mai) 39. 207—216. 
Kriminal-Ordnung, vom 11. Dezbr. 1805. — soweit durch die Verord. v. 30. Septbr. 1836. 
über das Verfahren bei Untersuchungen wegen Aufruhrs oder Tumules keine Anderung getroffen ißt, 
bleibt es bei den Vorschriften der erstern. (V. v. 30. Septbr.) 36. 303. — Abänderung der 
nach E. 99. ders. von den Untergerichten in Untersuchungssachen einzureichenden Geschäftscabellen, in 
Gemäßbeie der General-Verfügung des Juslizministers v. 31. Oktbr. 1836. (A. K. O. v. 24. Aug.) 
37. 143. — die S5. 622. u. 624. finden auf den Ersatz der Kosten in polizeilichen Untersuchungen 
und Bestrafungen keine Anwendung. (A. K. O. v. 28. Juli) 36. 218.— ( auch Kriminal-Uncersuchungen. 
Kriminalrechtspflege, gegenseitige, mit fremden Staaten, siebe Gerichtsbarkeits-Verhältnisse. 
Kriminal-Strafen, Verlust der persönlichen Fähigkeit zur Ausübung der Rechte der Sctandschafe, 
der Gerichtsbarkeit und des Patronats durch dieselben. (G. v. 8. Mai.) 37. 090 — 101. — (. auch 
Strafen. 
Kri inal-Untersuchungen, Abäönderung der über solche von den Untergerichten nach 6. 99. der 
Krim. Ordn. einzureichenden Geschäfestabellen. (A. K. O. v. 24. Aug.) 37. 143. — gegen Beamte 
wegen Dienstvergehen, darauf findet der G. 4. der Verordn. v. 14. Dezbr. 1833. wegen Zulässigkeit 
der Nichtigkeitsbeschwerde keine Anwendung. (Minist.-Instr. v. 7. April.] 39. 136. — gegen Givil- 
beamte, Frist zur Einlegung und Rechtfertigung des Aggravations-Rechts ittels in dens. (A. K. O. 
. 29. April.) 38. 261. — wegen Mißbrauchs der Waffen Seitens des Milikairs. (G. v. 20. März.) 
37. 62. — desgl. Seitens der Forst= und Jagdbeamten. (G. v. 31. März.) 37. 66. 67. — desgl. 
in der heinprovinz. (ebendas.) — wegen Widersetzlichkeiten bei Forst= und Jagdverbrechen.) G. v. 
31. März.) 37. 68. — deren Führung gegen beurlaubte Landwehroffiziere, wegen Herausforderungen 
und Zweikämpfe durch die kompetenten Civilgerichte. (A. K. O. v. ö. Oftbr.) 39. 328. — wegen 
Theilnahme an politischen Studentenverbindungen. (G. v. 7. Jan.) 38. 15. — Verfahren in dens. 
in Neuvorpommern und Rügen. (V. v. 18. Mai.) 39. 207—216. 
Künstler, Verjährung deren Forderungen für gelieferte Arbeiten. (G. v. 31. März.) 38. 249. 
Kunstreiter, Gewerbesteuer-Entrichtung von dens. (Regul. v. á. Dezbr. 1886.) 37. 14. 15. 
Kunstsachen, deren Versicherung bei Mobiliar-Feuerversicherungs-Gesellschaften. (G. v. 8. Mai.) 
37. 102. 
Kunststraßen, siehe Chausseen. 
Kunstverständige, deren Zuziehung in Untersuchungen über Nachdruck und Nachbildung. (G. v. 11. 
Juni.) 37. 168. 170. (#.s. 17. 1.) — Bildung von Vereinen aus solchen für diesen Zweck. (ebendaf.) 
Kunstwerke, Schutz gegen deren Nachbildung oder Vervielfältigung ohne Genehmigung des Künftlers 
oder seiner Nachfolger. (G. v. 11. Juni.) 37. 168. ff. — durch Malerei oder eine der zeichnenden 
Künste hervorgebracht, deren Darstellung mittelst der plastischen Kunst, oder umgekehrk, ist nicht als 
eine verdotene Nachbildung zu betrachten. (G. v. 11. Juni.) 37. 168. 169. (§. 23.) — deren Be- 
nutzung als Muster für Manufakturen, Fabriken und Handwerke ist erlaubt. S. 169. (§. 28.) 
Kupfer-
	        
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