66 Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840.
Lausitz, Ober-, geht, nach Auflösung der General-Kommission zu Soldin, in den Wirkungskreis der
General-Kommission und des Revisions-Kollegiums zu Breslau über. (V. v. 27. Juni.) 40. 132. —
Anwendbarkeit der Verordn. v. 8. Juni 1835. über das Kredit-Institut von Schlesien auf dies.
(A. K. O. v. 28. Dezbr. 1835.) 36. 7. — siehe auch Schlesien. — Nieber-Lausitz, f. Stände,
Provinzial-, und Feuer-Sozietäts-Reglements.
Lautenburg, Erbebung eines Brückengeldes daselbst, unter Vorbehalt des Widerrufs auf 5 Jahre,
und Verlängerung mit den erforderlichen Modififationen von 3 zu 3 Jahren durch den Finanzmi-
nister. (A. K. O. und Tarif v. 2. Aug.) 38. 445. 446.
Lebensrettung, Rettung aus Gefahr; s. Verdienst-Denkmünze.
Lederhandler, vom Auslande, Sicherheitsmaßregeln gegen dies. bei der Rinderpest.(V. v. 27. März.) 36. 176.
Legitimationen, unebelicher, nicht adeliger, Kinder, Targebühren für dies. (A. K. O. v. 16. Jan.) 40. 17.
Oegitimationsschein-Expeditionsstellen, deren Anordnung im Grenzbezirke, wo es an Zollämtern
feblr. (Zollord. v. 23. Jan.) 38. 67. 69. — zu Gelderhebungen sind dies. nicht befugt. (ebendas.)
Lehne, landesherrliche, nicht zur Klasse der Bauerlehne gehörig, deren Allodisikation im Herzogthume
Westphalen. (V. v. 28. Novbr. 1839.) 40. 5. — Errichtung förmlicher Familienschlüsse über dies.
(G. v. 15. Febr.) 40. 20. 24. — alle diesem Gesetze widersprechenden Bestimmungen des Allg. L. N.,
der allgem. Gerichtsordn. und der spätern allgem. Gesetze sind dadurch aufgehoben. (ebendas.) S. 21.
— dasselbe hat keine rückwirkende Kraft auf bereits errichtete und gerichtlich bestätigte Familien-
schlüsse. (ebendas.) S. 24.
Lehngüter, Wahrnehmung derin Interesse rücksichtlich der für den aufgehobenen Mahlzwang in der
Provinz Preußen zu gewährenden Entschädigungsgelder. (A. K. O. v. 25. Septbr.) 36. 322.—
Unfähigkeit zu deren Besitz wegen Mangels unbescholtenen Rufs, nach besonderer Lehnsverfasfung.
(G. v. 8. Mai.) 37. 100. — in Pommern, Verfahren bei Subhastation ders. (V. v. 11. Moi.)
39. 167 — 109.
Lehnsbesitzer und Lehnsfolger, Wahrnehmung deren Interessen und Rechte bei Ablösungen in dem
Herzogthum Westphalen. (Ord. v. 18. Juni.) 40. 160. 175 — 183. — desgl. bei denen in de#n
vormals Nassauischen Landestbeilen und der Stade Wetlar mit Gebiet. (G. v. 4. Juli.) 40. 210.
214 ff. — der Zuziehung der Lehnefolger bedarf es bei Feftstellung der Entschädigung für ermäßigte
oder aufgehobene Komminikations-Abgaben nicht. (V. v. 16. Juni.) 38. 355. 356.
Lehnssachen, in den vormals Sächsischen Landestheilen, Annahme der Vollfährigkeit mit dem 24sftra
bLebensjabre und Fortdauer des Lehnindules nach derselben auf die bestimmte Sächsische Frikt.
(V. v. 7. Jan.) 38. 32.
Lehrer, Befreiung deren Dienstwohnungen und Grundstücke von der Grundsteuer in der Rheinpro#mn#
und Westphalen. (G. v. 21. Jan.) 39. 32. — akademische, (Privatdozenten), als solche dürfem Theil-
nehmer an politischen Studentenverbindungen niche zugelassen werden. (G. v. 7. Jan.) 38. 15. —
siehe auch Schullehrer.
Lehrgeld, rückständiges, verfährt nach 4 Jahren. (G. v. 31. März.) 38. 250.
Lehrlinge, deren Vertretung durch ibre Lehrherren wegen Zollvergehen. (G. v. 23. Jan.) 38. 83. 80.
— desgl. wegen unerlaubten Verkehrs mie Spielkarten. (V. v. 16. Juni.) 38. 375.
Lehrvorträge, mändliche, und nachgeschriebene, strafbare Herausgabe ders. ohne Genehmigung des
Autors. (G. v. 11. Juni.) 37. 165. 166. (§§. J. 5. 6. v.)
Leibesstrafen, außerordentliche und willkürliche, in fiskalischen Untersuchungen, deren Anwendung nach
8. 79. Tit. 35. der Prozeßordnung. (A. K. O. v. 11. Novbr.) 38. 541. — wider Gefangene und
Sträflinge erkannt, Behufs deren Verwandlung, sollen die Gerichte auf die ärzelichen Acteste über
den Gesundbeitszustand derselben Rücksicht nehmen. (A. K. O. v. 17. Novbr.) 38. 544. — siehe
auch Züchtigung, körperliche.
Leibwäsche, zum täglichen Gebrauche, deren Belassung bei allen Erekurionen, in Anwendung der
4“. 218. und 315. Tit. 50. der Prozeßordnung. (A. K. O. v. 13. Dezbr. 1836.) 37. 1.
Leichen-