Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

74 Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 
Musikalische Werke und Kompositionen, (Fort.) 
11. Juni.) 37. 168. (§. 20.) — deren öffentliche Aufführung, ohne Erlaubniß des Aurors, einer 
Erben oder Rechtsnachfolger ist strasbar. S. 170. (66. 22—1#.) 
Mussken, öffentliche, bleiben während der bandestrauer auf 16 Tage untersagt. (A. K. O. v. 9. Juni.) 
40. 121. 
Musiker, in Gesellschaften umherziehend, Gewerbesteuer-Encrichtung von dens. und deren Vorfteher. 
(Regulativ v. d. Dezbr. 1836.) 37. 14. 15. 
Mutterrollen, siehe Grundsteuer-Kataster. 
Nachbildung,) Beschützung des Eigenthums an Werken der Kunst und Wissenschaft gegen dieselben, 
achdruck, / nach dem Beschlusse der deutischen Bundesversamml. v. 9. Novbr. 1837. (u- 
blikations-Patent v. 29. Novbr.) 37. 161 — 164. — Anordnungen gegen dieselben in den Königl. 
Preuß. Sktaaten. (G. v. 11. Juni.) 37. 165 — I71. — Strafen und Untersuchungsverfahren. 
S. 170. —— Eneschädigung für Nachbildungen und Konfiskation der letztern. S. 170. — öffenrliche 
Aufführung dramarischer und mufsikalischer Werke. S. 170. — das vorstehende Gesetz sinder auf 
alle bereits gedruckten Schriften, Kunstwerke 2c. Anwendung. S. 170. f. — in Beziebung auf schon 
ertheilte Privilegien, steht es frei, davon Gebrauch zu machen, oder den Schutz des Gesetzes an- 
zurufen. S. 171. — alle diesem Gesetze entgegenstehenden früheren Vorschriften treten außer Kraft. 
S. 171. — Anwendung desselben auf die in fremden Staaten erschienenen Werke. S. 171. — Bil- 
dung der Vereine von Sachverständigen zur Beurtheilung derf. und zur Abgabe von Guvach- 
ten darüber. (G. v. 11. Juni.) 37. 168. 170. (88. 17. u. 1.) — Instruktion für diese Vereine. 
(v. 15. Mai.) 38. 27F. — solcher Vereine werden für die ganze Monarchie, bis auf Weireres, nur 
drei in Berlin errichtet. S. 27. — Errichtung derselben durch das Ministerium der Geistl., Un- 
terrichts= und Medizinal-Angelegenh., nach vorgängiger Kommunikation mit dem Justiz-Benisterio. 
S. 278. Vereidung deren Vorsitzender, Mitglieder und Stellvertreter durch das Kammergericht. 
S. 278.—Einforderung und Benutzung deren Gutachten Seitens der Gerichte. (G. v. II. Juni.) 37. 168. 
170.— (Instrukt. v. 15. Mai.) 38. 278.f. — Gebühren für diese Gutachten und deren Berichtigung. S. 279. 
Nassau, Herzogthum, Vertrag mit demselben, wegen Anschließung an den Gesammt-Zollverein (o. 
10. Dezbr. 1835.) — 36. 126 —140. 
Nassauische Landestheile, vormalige, mit Einschluß des Fürstlich Solmschen und Fürstlich Wied- 
schen Gebiets, so wie der Ämter Burbach und Neuenkirchen, Ablösung der Reallasten in dens. (G. 
v. 4. Juli.) 10. 195 —223. — die Ausführung dieses Gesetzes ist resp. der Regierung zu Coblen,G 
der General-Kommission und dem Revisions-Kollegium zu Münster übertragen. (ebendas.) S. 20 
— 223. 6 
National-Kokarde, deren Verlust hat die Unfähigkeit zur Ausübung der Gerichesbarkeit und des 
Patronats zur Folge. (G. v. 8. Mai.) 37. 100. — die Wiederverleihung derselben hebt die Wir, 
kungen dieser Unfähigkeit nicht auf. (ebendas.) S. 101. — auf den Verlust des Reches zu deren 
Tragung ist mit der Ausstoßung aus dem Soldatenstande jederzeie zugleich zu erkennen. (A. K. O. 
v. 31. Mai.) % 369. Bestrafung invalider Deserteurs mit deren Berlust. (A. K. O. v. 
Juli.) 38.: 
Nrtral- Aegode Ablösung derselben im Herzogthum Westphalen. (Ord. v. 18. Juni.) 10. 161. 
161 — 170. 184. f. — desgl. in den vormals Nassauischen Landestheilen und der Stad' Weglar 
mit Gebiet. (G. v. 4. Juli.) 40. 200 —203. 
Naturalien-Vorräthe, große, deren Versicherung bei Mobiliar Feuerversicherungs-Gesellschaft 
(G. v. 8. Mai.) 37. 102. 103. 105. 
Natural-Zinsen und Leistungen aus städtischen Erbpacht-, Erbzins- oder Zinsverhältnissen, deren 
erekutivische Einziehung im Wege des Mandatsverfahrens. (V. v. 2. Dezbr. 1837.) 38. 1—4. 
Neben-
	        
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