Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 81
Pfunde, (Zoll-Pfunde), Gewichtsbestimmung derselben für den Verkehr zwischen den gollvereinten
Scaaten. (Tarif v. 24. Oktbr.) 39. 318. — (V. v. 31. Okebr.) 39. 325.
Pillau, Seadt, Erhebung der Hafengelder, der Abgaben für die Benutzung besonderer Anstalten und
der Gebühren für gewisse Leistungen in dem dortigen Hafen. (A. K. O. und Tarif v. 18. Oktbr.)
38. 517. 524 — 530. — Gülrigkeit der letztern bis zum 1. Jan. 1849. und demnächstige Revision
ders. von 5 zu 5 Jahren. S. 517. — Kontrolle der Hafeneinkünfte durch die Regierung, so weit
deren Verwaltung kaufmännischen Korporationen überlassen ist. S. 517.
Plätze, öffentliche, deren Befreiung von der Grundsteuer in der Rheinprovinz und Westphalen. (G. v.
21. Jan.) 39. 31.
Pleschen, Stadt, im Großherzogthum Posen, Verleihung der revid. Städreordnung v. 17. März 1831.
an dieselbe. (A. K. O. v. 5. Novbr.) 39. 331.
Pochwerke, Anordnungen für die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in dens. (A. K. O. v. 6. April
und Regulativ v. 9. März.) 39. 156. — siehe auch Bergbau.
Polen, Königreich, Abkommen mit dems. über die Enrscheidung von Streitigkeiten in Betreff der von
der Grenzlinie zwischen dems. und dem Großherz. Posen durchschnittenen Güter und Grundbesitzun-
gen, nach Art. XX. des Trakt. v. * se 1815. (Dekl. v. 71. Dezbr. 1835. und Minist.-Bek. v.
18. Jan.) 36. 1— 6. — siehe auch Polnische Druckschrifeen und Sprache.
Polizei, deren Ausübung über die Königl. und Prinzliche Hofdienerschaft in den Residenzstädten und
deren Umgebungen. (V. v. 9. März.) 37. 26. — deren Handhabung bei Eisenbabnen. (G. v. 3. Novbr.
38. 509.
Polizeibeamte, sind zur Unterstützung der behufs des Zollschutzes autgestellten Grenzwache verpflich-
tek. (Zollges. v. 23. Jan.) 38. 37.— Befugnisse ders. in dieser Beziehung. (Zollord. v. 23. Jan.) 38.69.—
sollen durch Revision der Ausspannungen und Gasthöfe auf die vorschriftsmäßige Einrichtung und Be-
lastung der die Kunststraßen befahrenden Fuhrwerke firenge wachen. (V. v. 17. März.) 39. 83.
Polizeibehörden, Befugnisse und Pflichten derselben in Aussicht und polizeilicher Untersuchung aller
Seudentenverbindungen. (G. v. 7. Jan.) 38. 15. — sind verpflichtet, die Fürserge für die bei Wi-
dersetzlichkeiren gegen das Militatr verletzten Personen zu übernehmen, und die erforderlichen gericht-
lichen Einleikungen zu veranlassen. (G. v. 20. März.) 37. 62.
Polizeigeb4ude, mit Hofräumen und Gärten, deren Befreiung von der Grundsteuer in der Rhein-
provinz und Westphalen. (G. v. 21. Jan.) 39. 32.
Polizeigerichtsbarkeit, Ausübung derselben durch deren Inhaber in eigener Person wegen polizeili-
cher Vergehungen (98. 10 u. 11. Tit. 17. Thl. II. des A. L. R.), wenn mit dem allgemeinen auch
ihr persönliches Interesse zusammentrifft. (V. v. 31. März.) 38. 253. — Vertretung des Inhabers
dabei durch Gutspächter, Wirthschafts-Aufseber, Rechnungsführer u. s. w. (ebendas.) — die Vor-
schrift des F. 75. Tit. 17. Thl. II. des A. L. R. findet darauf keine Anwendung, sondern nur auf
die K. 62. daselbst näher bezeichneten geringeren Verbrechen und auf die zur Kompetenz der Polizei
verwiesenen Rechtsstreitigkeiten. (ebendaf.)
Polizeiliche Untersuchungskosten, deren Erstattung an die Obrigkeit des Orts, wo das Polizeiver-
geb#en verübt worden, findet nicht statt. (A. K. O. v. 28. Juli.) 36. 218.
Polizeistrafen, f. Strafen.
Polizeivergehen, (Polizei-Kontraventionen), deren Untersuchung und Vestracung durch die Inhaber
der Polizeigerichtsbarkeit und deren Stellvertreter. (V. v. 31. März.) 38. 253. — rücksichtlich der-
selben findet ein Ersatz der Kosten für deren Untersuchung und Bestrafung an die Obrigkeit des
Orts, wo solche verübt worden, nicht stact. (A. K. O. v. 28. Juli.) 36. 218. — Verfahren rück-
sichtlich ders. in Neu-Vorpommern und Rügen. (V. v. 18. Mai.) 39. 213.
Polizei-Verordnungen, Kreis= und Lokal-, deren Publikation. (A. K. O. v. §. Febr.) 40. 32.—
deren Erlaß zur Heilighaltung der Sonn= und Fesitage. (A. K. O. v. 7. Febr.) 37. 19. — mit
Strafverbot innerhalb der im SF. 11. der Regierungs Instruktion v. 23. Okebr. 1817. vorgeschrie-
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