Siebentes Sachregister. 1830. bis 1840. 06
Salz, (Forts.)
pflegt, verbotener Verkehr mit dens. in Beziehung auf das Ausland. (Zollges. v. 23. Jon.) 38. 34.
— Handel und Verkehr mit demselben unter den zollvereinten Staaten. (Ubereinkunft mit Hannover,
Oldenburg und Braunschweig v. 1. Rovbr.) 37. I82 189. 196. — Viehsalz, dessen Bereitung
und Uberlassung zu einem geringern Preise an bandwirthe und Viehbesitzer. (A. K. O. v. 21. Jum,
Regulati v. 29. Juni.) 38. 359 — 364.
Schadensersatz, Anwendung der im 5. 34. Tit. 6. Thl. I. des allgem. L. R. bestimmten Versährungsfrist,
au alle, außer dem Falle eines Kontrakes entstandenen Beschädigungen, sie mögen durch eine erlaubte oder
unerlaubte Handlung verursocht sein. (Dekl. v. 31. März.) 38. 232. — desgl. auf zugefügte Be-
schädigungen bei Gelegenbeit öffentlicher Anlagen und bei dem Bergbau. (ebendas.) — dee#gl. gegen
Beamte aus ihrer Amtsführung. lebendas.) — für Deposital-Interessenten, durch Vernachlässigung
der für den Deposttalverkebr gegebenen gesetzlichen Vorschriften beil gerichtlichen und vormundschaft-
lichen Depositorien entstanden, wegen der dafür von Amtswegen zu ergreifenden Maßregeln. (A. K. O.
v. 11. Aug.) 38. 482. — in Beziehung auf die von versorgten Militair-Invaliden im Civildienste
überhobenen Milikair-Gnadengebälter oder Wartegelder. (A. K. O. v. 24. Juli.) 38. 485. — (. auch
Eisenbahnen.
Schafe, dürfen, wenn die Rinderpest in der Näbe der Landesgrenze ausgebrochen ist, gar nicht ein-
gelassen werden. (V. v. 27. März.) 36. 176.
Schankgerechtigkeit, ausschließliche, in der Provinz Posen, Entscheidungs= und Rekursverfabren,
wenn über die Rechtmäßigkeit des Titels oder über den Umfang ders. Zweifel entstehen. (V. v.
4. Mai.) 39. 206.
Schankwirthe, welche Gäste setzen, dürfen zum Verkaufe von Spielkarten niemals konzessionirt wer-
den. (V. v. 16. Juni.) 38. 374. — Strafe für dieselben, wenn sie ausländische oder ungestem-
velte Spielkarten besitzen oder gebrauchen. S. 375.
Schaumburg-Lippe, Fürstentbum, Vereinbarung mit demselben wegen der gegenseitigen Zoll= und
Verkebreäverhältnisse, (ausschließlich des Fürstl. Ames Blomberg), nach den Bestimmungen der Ver-
träge v. 1. Novbr. 18387. I.ilt. A. D. und E. (Minist.-Bek. v. 31. Juli.) 38. 376. — überein=
kunft mit dems. wegen der wechselseitigen Ubernohme der Ausgewiesenen. (Minißt.-Erkl. und Bek.
v. 30. Mai.) 39. 198 — 201.
Schauspiele, #. dramatische Werke.
Shchautete, in Gesellschaften umherziehend, Gewerbesteuer= Entrichtung von dens. und deren Ver-
steber. (Regulativ v. 4. Dezbr. 1836.) 37. 14. 15.
Schauspielvorstellungen, bleiben während der Landeskrauer auf 16 Tage untersagt. (A. K. O. v.
9. Juni.) 40. 121.
Scheidemünze, (Silber.), deren Ausprägung für den kleinen gegenseitigen Verkehr in den zollverein-
ten Staaten. (Münz= Konvention v. 30. Juli 1838.) 39. 22. — Berfahren bei deren Herunter-
setzung im Werthe oder bei deren Einziehung. S. 23.
Schenkungen (und setzewillige Zuwendungen) für Messen, dazu kann das Minißterium der geistli-
chen Angelegenheiten die landesherrliche Genehmigung ertheilen. (A. K. O. v. 22. Mai.) 36. 195.
Schiedsgericht des ricterbürtigen Rheinischen Adels, s. Rheinische Rirterschaft.
Schiedsmänner, Anwendung der Stempelfreiheie bei deren Vergleichsverhandlungen. (A. K. O. v.
16. Jon.) 40. 19.
Schiedsrichter, in Angelegenbeiten der General-Kommissionen, Relse= und Zehrungskosten für dies.
(Regulativ v. 25. April.) 36. 18.
Schießgewehr, als Schußwaffe, dessen Gebrauch Seitens des Militairs bei Aufrechthaltung der öf-
fentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit. (G. v. 20. März.) 37. 61. — desgl. Seitens der Forst-
und Jagdbeamten gegen Holz= und Wilddiebe, gegen Forst= und Jagdkontravenienten. (G. v. 31. März.)
37. 65. — Strafen für Forst= und Jagdfrevler, wenn solche damie drohen oder davon Gebrauch
machen. (G. v. 31. März.) 37. 68. Schie-