100 Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840.
Soldaten, (Forts.)
strafen Seitens der Militairgerichte. (A. K. O. v. 17. Juli) 37. 130. — über 3 Monake hinaus,
findet die einstweilige Entlassung und Ablieferung des zu Bestrafenden an das Eivilgericht statr.
(ebendas.) — im aktiven Militoir 12 Jahr gediente, oder durch Wunden im Kriege invalide ge-
worden, unentgeldliche Ertheilung des städrischen Bürgerrechts an dies. (A. K. O. v. 7. Apri.)
38. 255.
Soldatenstand, Scrafe der Ausstoßung aus demselben und deren Folgen in Beziehung auf
Bürgerrecht, Grundbesitz, Unfähigkeit zur Verwaltung öffentlicher Amter, Verlust des Adels, der
Kriegsdenkmünze, der Milicair-Dienstauszeichnung und der Nationalkokarde. (A. K. O. v. 31. Mal)
38. 360. — der Verlust von Orden und Ehrenzeichen rücksichtlich derselben bleibt der Allerhöchsten
Entscheidung vorbehalten. (ebendas.) — Bekanntmachung der Urtheile über dieselbe durch die Amts-
blätter. (ebendas.) — Ausstoßung oder Entlassung aus dems., Versetzung in die zweite Klasse, De-
gradation, Verlustigkeitserklärung militairischer Abzeichen und andere Ehrenstrafen, sollen gegen be-
urlaubte Ersatzmannschaften und Reservisten, gegen Landwehrmannschaften und gegen die zum Train
gehörigen Personen von den Civilgerichten festgesetzt werden. (A. K. O. v. 11. April) 39. 205.
Soldiner General-Kommission, siehe letz.
Solmsches Gebiet, Fürdtliches, siehe Nassauische Landestheile, vormalige.
Sonn= und Festtage, Befugniß der Regierungen, durch polizeiliche Anordnungen die äußere Hei-
lighaltung derselben zu bewahren, und deren Befolgung durch Strafverbote, innerhalb der durch
5S. II. “) der Regierungs-Instruktion vom 23. Oktbr. 1817. vorgeschriebenen Grenze, zu sichern.
(A. K. O. v. 7. Febr.) 37. 19. — gesetzliche der katholischen Kirche in der Rheinprovinz, deren
Anordnung und Feier, in Gefolge der Allerhöchsten Ordre vom 5. Juli 1832. (A. K. O. v.
7. Febr.) 37. 21.
Spanische Staatsschuldpapiere, Serafen für den unerlaubten Verkehr mie dens. (V. v.
19. Jan.) 36. 9. — rücksichtlich des letztern darf weder gerichtl. Klage zugelassen, noch Exekution stan
sinden. S. 9. — Pfichten der vereideten Mäkler und Agenten rücksichtlich ders. S. 10.
Spanndienste, siehe Dien#ee.
Sparkassen, Kreis= und Kommunal-, deren Beausfsichtigung ressortirt nunmehr vom Ministerio des
Innern und der Polizei. (Staats-Minist.-Bekanntmach. v. 17. Jan.) 38. 11. — öffenrliche, Anord-
nungen für deren Einrichtung. (Regl. v. 12. Dezbr. 1838.) 39. 5— 14. — Vorschläge dazu gehen
von den Gemeinden an die Regierung. S. —. — von dieser an den Oberpräsidenten, welchem die
Genehmigung der Einrichtung und die Bestärigung des Statuts oder die Verweigerung desselben zu-
stebe. S. 5. — Einrichtung solcher Statute. S. 12. — Beaufsichtigung derselben durch die Regie-
rungen und Oberpraösidenten und Anordnungen von Kassen-Revisionen durch dies. S. 13. — An-
stellung des dabei zu beschäftigenden Personals und Kautionsleistung von dems. S. 12. — sichere
Anlegung der eingelegten Kapitalien. S. 6. — auch in inländischen Staotspapieren, Pfandbriefen,
Stadtobligationen und bei stadtischen Leibanstalten. S. 6. — Bildung eines Reserve-Fonds. S. 7.
— Annahme von Beträgen und deren Verzinsung. S. 7—9. — Ausstellung von Sparkassenbüchern
und Verfahren bei deren Verlust. S. 9— 12. 14. — Euntnehmung von Darlehnen Seitens der
ommunen aus den Sparkassen-Fonds. S. 7. — für Kreise und ständische Verbände, deren Sta-
tuten bedürfen der allerhöchsten Genehmigung. S. 13. — schon bestehende, Einrichtung derselben nach
6 Monaten nach dem gegenwärtigen Reglement. S. 13. — Bekanntmachung der dem Oberpräsi-
denten einzureichenden jährl. Nachweisungen über den Geschäftsbetrieb der Sparkassen-Verwaltung.
S. 13.
Spaziergänge, öffentliche, deren Befreiung von der Grundsteuer in der Rheinprovinz und Weftpha-
len. (G. v. 21. Jan.) 39. 31. Speise=
) nicht &. 10., nach der Berschigung d Minist.- ...«.
) ways-Bau laach er Berichtigung dieses Truckfehlers durch die taats-Minlst.-Bekanmmach. (v. 24. Dezdr