Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 105 
Steueraufscher, im Innern des Landes, müssen in Uniform gekleidet, ober mie einer Legiktimations= 
Karte versehen sein. (Zollord. v. 23. Jaon.) 33. 70. — Pflchten und Befügnisse ders. in Beziehung 
auf Waaren-Transporte und Packentröger. S. 70. 
Steuecrbeamte p sollen bei Gelegenheit ihrer Amtsverrichtungen auf die vorschristsmäßige Einrichteung 
und Belastung der die Kunststraßen befabrenden Fuhrwerke achten. (V. v. 17. Mörz.) 39. 83. 
Steuerbehörden, landesherrliche, durch welche indirekte Kommunal-Abgaben erhoben werden, uͤber- 
lassung und Unterhaltung städtischer Lokale für dieselben. (A. K. O. v. 6. Novbr.) 37. 159. — 
desgl. Beiträge der Städte zu den Kosten jener Steuecrerhebung. (ebendafs.) 
Scteuer-Oefraudationen und Kontraventionen, bei dens. verjährt die Nachforderung der Steuer 
nur gleichzeitig mit der gesetzlichen Sträfe. (G. v. 18. Juni.) 40. 142. — Anwendung der Rechts- 
mittel der Appellation, der Revision und der Nichiigkeitsbeschwerde, gegen Erkennenisse in fiskali- 
schen Unrersuchungen wegen ders. (V. v. II. Juni.) 38. 37F. — Kompekenz der Gerichte bei Um- 
wandlung der wegen derselben im Verwaltungswege festgesetzten Geldstrafen in Gefängnißstrafen. (A. 
K. O. v. 11. Aovril.) 39. 158. — bei den innern Steuern, Verwandlung der Geldbußen in Ge- 
fängnißstra fen, bei dem Unvermögen des Defraudanten. (A. K. O. v. W. Jan.) 38. 92. — Ver- 
fahren rücksichtlich dersf. in Neu-Vorpommern und Rügen. (V. v. 18. Mai.) 39. 213. 214. — siehe 
auch Zoll-Defraudationen und Konetraventionen. 
Steuern, direkte und indirekte, Verjährungsfristen bei dens. (G. v. 18. Juni.) 40. 140 — 142. — 
Verfahren bei Reklamationen gegen dies. (ebendas.) S. 141. 142. — zu viel erhobene, Rückzahlung 
ders. — (ebendas.) S. 140. — zu wenig oder gar nicht eingezogene, deren Nachzahlung. (ebendas.) 
S. 141. — direkte, in der Rheinprovinz und Westrhalen, Erekutione verfohren rücksichtlich ders. 
(G. v. 21. Jan.) 39. 41. — (Anweis. v. 21. Jan.) 39. 45. 50. 52. — siebe auch Abgaden, Zölle. 
Steuerverwaltungs-Gebäude, mit Hofräumen und Gärten, deren Befreiung von der Grundsteuer 
in der Rheinprovinz und Westphalen. (G. v. 21. Jan.) 39. 3. 
Stichkoupons, siche Zinskoupone. 
Syfts-Sachen, gehen zum Ressort des Ministeriums des Innern und der Polizei über. (Staats- 
minist.-Bekannemach. v. I7. Jan.) 38. 11. 
Stiftung, zur Unterstützung unverbeiratheter Töchter von Beamten und Offizieren. (A. K. O. 
v. 19. Juli, nebst Statut v. 19. Mai) 40. 187 194. — zu ders. werden die als unabgehoben 
präkludirten Prämien der Prämien-Anleibe und die disponiblen reinen Uberschüsse des Berliner Leib- 
ames verwendet. (ebendas.) S. 187. I8& — Stempel-, Gebühren= und Portofreibeit für dies. 
(ebendas.) S. 187. — dies. wird durch ein Kuratorium verwaltet. S. 188. — Errichtung eines 
Seiftshauses für dies. mit 40 Sriftestellen. S. 188. 189. f. — das Forum in allen Rechtsange- 
genheiten ders. ist das Kammergericht. S. 194. — Alt-Münstersche, Theilnahme der Großherzogl. 
Oldenburgischen Untertbanen an dens. (Vertrag v. 10. Mai.) 37. 126. 
Stipendien, akademische, Verlust ders. wegen Theilmahme an verbotenen Studentenverbindungen. (G. 
v. 7. Jan.) 338. 14. 
Stolgebuͤhren, rückständige, verjährem nach 4 Jahren. (G. v. 31. März) 38. 250. 
Stcolpmünde, Erbebung des dortigen Hasengeldes, einschließlich der Lothsengebübren, mit dem Vor- 
behalte der Revision von 3 zu 5 Jahren. (A. K. O. und Tarif vom 24. Okebr.) 40. 323. 335 — 3590. 
Straf= (und Besserungs.) Anstalten, deren Befreiung mit Hofräumen und Gärten von der Grund- 
steuer in der Rbeinprovinz u. Westphalen. (G. v. 21. Jaon.) 39. 32. — Unterbringung u. Detention 
ingendlicher Verbrecher in Besserungshäusern der Rbeinprovinz (A. K. O. v. 22. Juni) 39. 
23. — Civil-, Vollstreckung der, gegen beurlaubte Ersatzmannschaften, Reservisten, Landwehrmän- 
ner und zum Train gehörige Personen von den Civilgerichten festgesetzten Strasen in dens. (A. K. O. 
v. II. April) 39. 205. — körperliche Züchtigung kann in dens. gegen solche im Wege der Disji- 
plin nur stattfinden, wenn die zu Bestrafenden in die zweite Klasse des Soldatenstandes verfetze 
worden sind. (ebendas.) — Stra'vollstreckung in dens. gegen invalide Deserteurs. (A. K. O. v. W. 
Jali) 38. 380. 14 E#raf-
	        
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