Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

126 Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 
Follvereins-Verträge, (Forts.) 
nover, wegen der Besteuerung innerer Erzeugnisse in den, dem Zollvereine Preußens und dem ge- 
meinsamen Zoll= und Handelssysteme angeschlossenen Hannoverschen Landestheilen. (v. 1. Novbr.) 
37. 200 — 212. — mit dem Großherzogehum Oldenburg hinsichelich des Fürstenchums Birken= 
feld. (v. 31. Dezbr. 1836.) 37. 33 — 38. — mit dem Herzogthum Nassau, v. 10. Dezbr. 185. 
36. 126 — 140. — Vertrag mit dem Fürstenthume Waldeck, über die fernere Vereinigung dessel- 
ben mit den westlichen Preußischen Provinzen zu einem übereinstimmenden Zoll- und Steuersysteme. 
(v. 9. Jan.) 38. 241 — 247. — Vertrag zwischen den zollvereinten Staaten einerseits, und Han- 
nover, Oldenburg und Braunschweig andererseits, wegen Beförderung der gegenseitigen Ver- 
kehrsverhältnisse. (v. 1. Novbr.) 37. 173—177. — Abereinkunft (A.) mit eben denselben S#taa- 
ten, wegen Unterdrückung des Schleichhandels. (v. 1. Novbr.) 37. 178— 180. — Übereinkunfe (B.) 
mit Hannover, wegen des Anschlusses der Grafschaft Hohnstein und des Amts Elbingerode 
an das Zollsystem Preußens und der übrigen S#taaten des Zollvereins. (v. 1. Novbr.) 37.181—187. 
— lbereinkunft (C.) mit Braunschweig wegen des Anschlusses des Fürstenthums Blanken- 
burg, nebst dem Seiftsamte Walkenried, des Ames Calvörde, des Braunschweigschen An- 
theils des Dorfes Pabstorf und des Dorfs Hessen an das Zollsystem Preußens und der übrigen 
Staaten des Zollvereins. (v. 1. Novbr.) 37. 188 — 194. — ÜUbereinkunft (D.) zwischen Preußen 
einerseits, und Hannover, Oldenburg und Braunschweig andererseits, wegen des Anschlusses 
verschiedener Preußischer Gebietstheile an das Sreuersystem der gedachten Staaten. (v. 1. Novbr.) 
37. 195 — 199. — Ubereinkunft (k.) zwischen den zollvereinten Staaten einerseits, und Honno- 
ver, Oldenburg und Braunschweig andererseits, wegen Erleichterung des gegenseitigen Ver- 
kehrs. (v. 1. Novbr.) 37. 200 — 208. — deêgl. in Beziebung auf den Braunschweiger Meßverkehr, 
so wie auf den gegenseitigen Jahr und Viehmarkeverkehr. lebendas.) — desgl. wegen Erlaß 
oder Ermäßigung der Eingangs= und Durchgangs Abgaben, mit Rücksicht auf den Tarif des Han- 
nover-Oldenburg-Braunschweigschen Steuerverbandes. (ebendas.) — Vereinbarung mit dem Fürsten- 
thume Schaumburg-Lippe, ausschließlich des Fürstl. Am's Blomberg, nach den Bestimmungen 
der obigen Verträge v. 1. Novbr. 1837. Lit. A. D. und E. (Minist.-Bek. v. 31. Juli.) 38. 376. 
Follvereinte Staaten, in Verbindung mit Preußen, unbeschränkter und der Regel nach völlig ab- 
gabenfreier Verkehr mie dens., wie unter den einzelnen Theilen des eigenen Staatsgebiees, mit Aus- 
schluß von Salz und Spielkarten. (Zollges. v. W. Jan.) 38. 33. — Ausgleichungs-Abgabe rück- 
sichtlich der in beiden Ländern bestehenden innern Steuern. (ebendas.) — Vorschrifeen für den Waa- 
renübergang aus einem derf. in den andern. (Zellges. v. 23. Jan.) 38. 35. (§. 10.) — (Zollord. v. 
23. Jan.) 38. 66. (F. 98.) — Beachtung früherer Verurtheilungen in dens. wegen Kontrebande und 
Zolldefraudation. (G. v. 23. Jan.) 38. 70. (§. J.) — Absatz inlöndischer Spielkarten nach denselb. 
(V. v. 16. Juni) 38. 372. (§. 11.) — Einführung eines gleichen Münzsystems in denselben, nach 
der unter denselben geschlossenen allgemeinen Münz-Konvention. (v. 30. Juli. 1838.) 39. 
18— 24. — gegenseitige Unterstützung zur Verhütung, Enrdeckung und Bestrafung von Münzver- 
brechen in denselben. S. 23. 
Zollvergehen, Untersuchung und Bestrafung derselben. (G. v. 23. Jan.) 38. 78 — 91. — die frübern 
gesetzlichen Bestimmungen über die Untersuchung und Bestrafung derselben werden, in so weit in 
dem vorstehenden Gesetze etwas Anderes verordnet ist, aufgehoben. S. 91.— siehe auch Zoll-Defrand. 
und Kontraventionen. 
Zuchthauser, siehe Seraf= und Besserungs-Anstalten. 
Zuchthausstrafe, erkannte, macht zur Ausübung der Gerichesbarkeit und des Patronats unfähig. 
(G. v. S. Mai) 37. 100. — für Widersetzlichkeiren bei Forst= und Jagdverbrechen. (G. v. 31. März) 
37. G. — für Geldbuße wegen Kontrebande und Zolldefraudation, deren Festsetzung in den Erkennt- 
nissen für den Fall des Unvermögens. (G. v. 23. Jan.) 38. 78. 79. — deren Vollstreckung. S. 8#. 
8S#. — deren Abbüßung von invaliden Deserteurs in Civil-Strafanstalten. (A. K. O. v. 23. Juli) 
38. 380. — siehe auch Serafanstalten. Züch-
	        
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