126 Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840.
Follvereins-Verträge, (Forts.)
nover, wegen der Besteuerung innerer Erzeugnisse in den, dem Zollvereine Preußens und dem ge-
meinsamen Zoll= und Handelssysteme angeschlossenen Hannoverschen Landestheilen. (v. 1. Novbr.)
37. 200 — 212. — mit dem Großherzogehum Oldenburg hinsichelich des Fürstenchums Birken=
feld. (v. 31. Dezbr. 1836.) 37. 33 — 38. — mit dem Herzogthum Nassau, v. 10. Dezbr. 185.
36. 126 — 140. — Vertrag mit dem Fürstenthume Waldeck, über die fernere Vereinigung dessel-
ben mit den westlichen Preußischen Provinzen zu einem übereinstimmenden Zoll- und Steuersysteme.
(v. 9. Jan.) 38. 241 — 247. — Vertrag zwischen den zollvereinten Staaten einerseits, und Han-
nover, Oldenburg und Braunschweig andererseits, wegen Beförderung der gegenseitigen Ver-
kehrsverhältnisse. (v. 1. Novbr.) 37. 173—177. — Abereinkunft (A.) mit eben denselben S#taa-
ten, wegen Unterdrückung des Schleichhandels. (v. 1. Novbr.) 37. 178— 180. — Übereinkunfe (B.)
mit Hannover, wegen des Anschlusses der Grafschaft Hohnstein und des Amts Elbingerode
an das Zollsystem Preußens und der übrigen S#taaten des Zollvereins. (v. 1. Novbr.) 37.181—187.
— lbereinkunft (C.) mit Braunschweig wegen des Anschlusses des Fürstenthums Blanken-
burg, nebst dem Seiftsamte Walkenried, des Ames Calvörde, des Braunschweigschen An-
theils des Dorfes Pabstorf und des Dorfs Hessen an das Zollsystem Preußens und der übrigen
Staaten des Zollvereins. (v. 1. Novbr.) 37. 188 — 194. — ÜUbereinkunft (D.) zwischen Preußen
einerseits, und Hannover, Oldenburg und Braunschweig andererseits, wegen des Anschlusses
verschiedener Preußischer Gebietstheile an das Sreuersystem der gedachten Staaten. (v. 1. Novbr.)
37. 195 — 199. — Ubereinkunft (k.) zwischen den zollvereinten Staaten einerseits, und Honno-
ver, Oldenburg und Braunschweig andererseits, wegen Erleichterung des gegenseitigen Ver-
kehrs. (v. 1. Novbr.) 37. 200 — 208. — deêgl. in Beziebung auf den Braunschweiger Meßverkehr,
so wie auf den gegenseitigen Jahr und Viehmarkeverkehr. lebendas.) — desgl. wegen Erlaß
oder Ermäßigung der Eingangs= und Durchgangs Abgaben, mit Rücksicht auf den Tarif des Han-
nover-Oldenburg-Braunschweigschen Steuerverbandes. (ebendas.) — Vereinbarung mit dem Fürsten-
thume Schaumburg-Lippe, ausschließlich des Fürstl. Am's Blomberg, nach den Bestimmungen
der obigen Verträge v. 1. Novbr. 1837. Lit. A. D. und E. (Minist.-Bek. v. 31. Juli.) 38. 376.
Follvereinte Staaten, in Verbindung mit Preußen, unbeschränkter und der Regel nach völlig ab-
gabenfreier Verkehr mie dens., wie unter den einzelnen Theilen des eigenen Staatsgebiees, mit Aus-
schluß von Salz und Spielkarten. (Zollges. v. W. Jan.) 38. 33. — Ausgleichungs-Abgabe rück-
sichtlich der in beiden Ländern bestehenden innern Steuern. (ebendas.) — Vorschrifeen für den Waa-
renübergang aus einem derf. in den andern. (Zellges. v. 23. Jan.) 38. 35. (§. 10.) — (Zollord. v.
23. Jan.) 38. 66. (F. 98.) — Beachtung früherer Verurtheilungen in dens. wegen Kontrebande und
Zolldefraudation. (G. v. 23. Jan.) 38. 70. (§. J.) — Absatz inlöndischer Spielkarten nach denselb.
(V. v. 16. Juni) 38. 372. (§. 11.) — Einführung eines gleichen Münzsystems in denselben, nach
der unter denselben geschlossenen allgemeinen Münz-Konvention. (v. 30. Juli. 1838.) 39.
18— 24. — gegenseitige Unterstützung zur Verhütung, Enrdeckung und Bestrafung von Münzver-
brechen in denselben. S. 23.
Zollvergehen, Untersuchung und Bestrafung derselben. (G. v. 23. Jan.) 38. 78 — 91. — die frübern
gesetzlichen Bestimmungen über die Untersuchung und Bestrafung derselben werden, in so weit in
dem vorstehenden Gesetze etwas Anderes verordnet ist, aufgehoben. S. 91.— siehe auch Zoll-Defrand.
und Kontraventionen.
Zuchthauser, siehe Seraf= und Besserungs-Anstalten.
Zuchthausstrafe, erkannte, macht zur Ausübung der Gerichesbarkeit und des Patronats unfähig.
(G. v. S. Mai) 37. 100. — für Widersetzlichkeiren bei Forst= und Jagdverbrechen. (G. v. 31. März)
37. G. — für Geldbuße wegen Kontrebande und Zolldefraudation, deren Festsetzung in den Erkennt-
nissen für den Fall des Unvermögens. (G. v. 23. Jan.) 38. 78. 79. — deren Vollstreckung. S. 8#.
8S#. — deren Abbüßung von invaliden Deserteurs in Civil-Strafanstalten. (A. K. O. v. 23. Juli)
38. 380. — siehe auch Serafanstalten. Züch-