Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

XII 
Chronologische übersicht des Jahrganges 1841. 
  
Datum 
des 
Gesetzestc. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
JIn h a l t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
setzes. 
des Ge- 
Seite. 
  
1841. 
30. Novbr. 
3. Dezbr. 
I7. —. 
17. — 
1841. 
31. Dezbr. 
  
31. — 
31. — 
31. — 
31. — 
31. — 
  
  
Berichtigung eines Druckfehlers in der Allerhöch- 
sten Verordnung v. 16. März 1818., das öffent- 
liche Aufgebot des Gesindes bdetr. (Statt Tit. 
2., zu lesen: Tit. 11. Thl. II. des A. L. R.) 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Kompe- 
tenz-Verhältunsse zwischen den Senaten des 
Kammergerichts und bei den Obergerich-= 
ten der Provinz Preußen, in Untersuchungen 
wegen Diebstahls und Raubes. 
Allerhochste Kabinetsorder, die Aufbebung der 
Lohnfuhr-Abgabe an die Poftkasse betreffend. 
Vertrag zwischen Preußen und den übrigen zolver- 
einten Staaten einerseits, und Waldeck anderer- 
seits, den Auschluß des Fürstenthums Pyrmont 
an das Zoushstem Preußens und der übrigen 
Staaten des Zollvereins betreffend. 
Vertrag zwischen Preußen und Waldeck wegen 
der Besteuerung innerer Erzeugnisse und 
wegen des Salzdebits im Fürstenthum Pyr- 
monk. 
Vertrag zwischen Hannover und Oldenburg, 
betreffend die Fortdauer des unter denselben durch 
den Vertrag v. 7. Mai 1836. errichteten Steuer- 
vereins. 
Vertrag zwischen Preußen, für sich und in Vertre- 
tung der übrigen Mieglieder des Zoll= und Han- 
delsvereins, und Braunschweig einerseits, und 
Hannover und Oldenburg andererseits, be- 
treffend die steuerlichen Verhältnisse verschie- 
dener Herzoglich Braunschweigischer Lan- 
destheile. 
Vertrag zwischen Preußen, für sich und in Vertre- 
tung der übrigen Mirglieder des Zoll= und Han- 
delsvereins einersets, und Hannover, Olden- 
burg und Braunschweig andererseits, betreffend 
die Erneuerung des unter dem 1. Novbr. 1837. 
abgeschlossenen Vertrages wegen Beförderung 
der gegenseitigen Verkehrs-Verhältnisse. 
Übereinkunft (4A.) zwischen Preußen und den übri- 
gen Staaten des Zollvereins nebst Braunschweig 
einerseits, und Hannover und den übrigen Staa- 
ken des Steuervereins andererseits, wegen 
Unterdrückung des Schleichhandels. 
Übereinkunft (B.) zwischen Preußen und den übri- 
gen Staaten des Zollvereins, nebst Braunschweig, 
einerseits, und Hannover andererseits, den er- 
neuerten Anschluß der Grafschaft Hohnstein und 
  
26. 
2209. 
2220. 
W24. 
(Ant) 
224. 
(mu Anl.) 
(mit Anl.) 
225. 
(#m.) 
2225. 
(Anl.1 
  
336. 
336. 
393-400. 
1400 403. 
410. 
407 
412 430. 
416. 
417. 
 
	        
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