XII
Chronologische übersicht des Jahrganges 1841.
Datum
des
Gesetzestc.
Ausgegeben
zu
Berlin.
JIn h a l t.
Nr.
des
Stücks.
Nr.
setzes.
des Ge-
Seite.
1841.
30. Novbr.
3. Dezbr.
I7. —.
17. —
1841.
31. Dezbr.
31. —
31. —
31. —
31. —
31. —
Berichtigung eines Druckfehlers in der Allerhöch-
sten Verordnung v. 16. März 1818., das öffent-
liche Aufgebot des Gesindes bdetr. (Statt Tit.
2., zu lesen: Tit. 11. Thl. II. des A. L. R.)
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Kompe-
tenz-Verhältunsse zwischen den Senaten des
Kammergerichts und bei den Obergerich-=
ten der Provinz Preußen, in Untersuchungen
wegen Diebstahls und Raubes.
Allerhochste Kabinetsorder, die Aufbebung der
Lohnfuhr-Abgabe an die Poftkasse betreffend.
Vertrag zwischen Preußen und den übrigen zolver-
einten Staaten einerseits, und Waldeck anderer-
seits, den Auschluß des Fürstenthums Pyrmont
an das Zoushstem Preußens und der übrigen
Staaten des Zollvereins betreffend.
Vertrag zwischen Preußen und Waldeck wegen
der Besteuerung innerer Erzeugnisse und
wegen des Salzdebits im Fürstenthum Pyr-
monk.
Vertrag zwischen Hannover und Oldenburg,
betreffend die Fortdauer des unter denselben durch
den Vertrag v. 7. Mai 1836. errichteten Steuer-
vereins.
Vertrag zwischen Preußen, für sich und in Vertre-
tung der übrigen Mieglieder des Zoll= und Han-
delsvereins, und Braunschweig einerseits, und
Hannover und Oldenburg andererseits, be-
treffend die steuerlichen Verhältnisse verschie-
dener Herzoglich Braunschweigischer Lan-
destheile.
Vertrag zwischen Preußen, für sich und in Vertre-
tung der übrigen Mirglieder des Zoll= und Han-
delsvereins einersets, und Hannover, Olden-
burg und Braunschweig andererseits, betreffend
die Erneuerung des unter dem 1. Novbr. 1837.
abgeschlossenen Vertrages wegen Beförderung
der gegenseitigen Verkehrs-Verhältnisse.
Übereinkunft (4A.) zwischen Preußen und den übri-
gen Staaten des Zollvereins nebst Braunschweig
einerseits, und Hannover und den übrigen Staa-
ken des Steuervereins andererseits, wegen
Unterdrückung des Schleichhandels.
Übereinkunft (B.) zwischen Preußen und den übri-
gen Staaten des Zollvereins, nebst Braunschweig,
einerseits, und Hannover andererseits, den er-
neuerten Anschluß der Grafschaft Hohnstein und
26.
2209.
2220.
W24.
(Ant)
224.
(mu Anl.)
(mit Anl.)
225.
(#m.)
2225.
(Anl.1
336.
336.
393-400.
1400 403.
410.
407
412 430.
416.
417.