Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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Die  GWorschriften  der  gegenwärtigen  Verordnung  finden  auch  auf  die
vor  deren  Publikation  eröffneten  Konkurse  und  erbschaftlichen  Liquidationsprozesse
  Amwendung,  jedoch  unbeschadet  der  durch  die  etwa  schon  erfolgte  Praklusion
  begründeten  Rechte.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  28.  Dezember  1840.

(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.
v.  Müfsling.  v.  Kamptz.  Mühler.
Beglaubigt:
v.  Düesberg.