Full text : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1906. (55)

Gesetzsammlung

für  das

Fürstentum  Reuß  Alterer  Linie.
12.

(Ausgegeben  am  29.  September  1900).

 

24.  Regierungs-Verordnung
vom  28.  September  1906,
betreffend  die  Gebühren  für  Verrichtungen  der  Behörden  nach  der
Regierungs-Verordnung  vom  27.  August  1906  über  den  Verkehr
mit  Kraftfahrzeugen.

Mit  Höchster  im  Namen  Seiner  Hochfürstlichen  Durchlaucht  des  Fürsten
erteilter  Genehmigung  Seiner  Hochfürstlichen  Durchlaucht  des  Fürsten-Regenten  wird
hiermit  folgendes  verordnet:

81.

Für  Verrichtungen  der  Behörden  nach  den  durch  Regierungs-Verordnung
vom  27.  August  1906  (Gesetzsammlung  S.  57)  erlassenen  „Vorschriften“  über  den
Verkehr  mit  Kraftfahrzeugen  sind  folgende  Kosten  in  Ansatz  zu  bringen:

in  den  Fällen

1.,  des  8  4  Abs.  4  Sat  1  der  „Vorschrifteon  .  .  .  .  ..  5  bis  20
„  5  „  10

»  0«20
Z.,,,»11Abf.2,,  1

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5.,  „14  Abs.  1  oder
6.  29  bei

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