Gesetzsammlung
für das
Fürstentum Reuß Alterer Linie.
12.
(Ausgegeben am 29. September 1900).
24. Regierungs-Verordnung
vom 28. September 1906,
betreffend die Gebühren für Verrichtungen der Behörden nach der
Regierungs-Verordnung vom 27. August 1906 über den Verkehr
mit Kraftfahrzeugen.
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten
erteilter Genehmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten-Regenten wird
hiermit folgendes verordnet:
81.
Für Verrichtungen der Behörden nach den durch Regierungs-Verordnung
vom 27. August 1906 (Gesetzsammlung S. 57) erlassenen „Vorschriften“ über den
Verkehr mit Kraftfahrzeugen sind folgende Kosten in Ansatz zu bringen:
in den Fällen
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