Benennung der Gegenstaͤnde.
d) Feine Lederwaaren von Corduan, Saffian, Marokin, Brässeler und Däni-
chem Leder, von sämisch= und weißgarem Leder, auch lackirtem Leder und
Pergament, Sattel= und Reitzeuge und Geschirre mit Schnallen und Rin-
gen, ganz oder theilweise von seinen Metallen und Metallgemischen, Hand-
schuhe von Leder und feine Schuhe aller .it #
Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren:
a) Rohes ... .. .. ...
b) Gebleichtes oder gefärbtes Grrtrererrrnnn . . . . . . ...
c) 3rrererererennd .
d) Graue Packleinwand und Segeltuch.. ......... . . . . . . . ...
e) Rohe (unappretirte) Leinwand, roher Zwillich und Drillich. .. . . . . ...
Ausnahme. Rohe, ungebleichte Leinwand geht frei ein:
aa. in Preußen:
auf den Grenzlinien von Leobschütz bis Seidenberg in der Ober-Lausitz, von
Heiligenstadt bis Nordhausen und von Herstelle bis Anholt, nach Bleichereien
oder Leinwandmärkten;
* bb. in Sachsen:
auf der Grenzlinie von Ostritz bis Schandau, auf Erlaubnißscheine;
cc. in Kurhessen:
auf Erlaubnißscheine nach Bleichereien oder Märkten.
Gebleichte, gefärbte, gedruckte oder in anderer Art zugerichtete (apprekirte),
auch aus gebleichtem Garn gewebte Leinwand; ferner Zwillich und Drillich,
desgleichen rohes und gebleichtes Tisch= und Handtücherzeug, leinene Kittel,
auch neue Wasche «..........·..... »....
g)Bdnder,Batist,Borten,Fransen,Gaze,Kammertuch,gewebteKanten,
Schnuͤre, Strumpfwaaren, Gespinnste und Tressenwaaren aus Metallfaͤden
und Leinen, jedoch autzer Verbindung mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Mes-
sing und Stahl. .. . . . ...
10 Swirnspiernrnrn.