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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 25. —
(No. 2308.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 22. November 1842., wegen des verheißenen
Steuer-Erlasses und über die Beförderung einer umfassenden Eisenbahn-
Verbindung zwischen den verschiedenen Provinzen der Monarchie.
N Meinen Anordnungen gemäß, das Gutachten der vereinigten stän-
dischen Ausschüsse über die Modalitäten des von Mir verheißenen Steuer-Er-
lasses und über die Beförderung einer umfassenden Eisenbahn-Verbindung zwi-
schen den verschiedenen Provinzen der Monarchie unter Beihülfe aus Staats-
Mitteln eingeholt worden ist, bestimme Ich, auf den Bericht des Staats-Mi-
nisteriums vom 17. d. M. Folgendes:
1) Ich will die, Meinen getreuen Unterthanen in dem Proposttionsdekrete
an die vorfährigen Provinzial-Landtage vom 18. Februar v. J. zum
Betrage von 1,500,000 Rthlr. bis 1,600,000 Rthlr. in Aussicht gestellte
Abgaben-Ermäßigung auf die Summe von Zwei Millionen Thaler
ausdehnen und solche vom 1. Januar k. J. ab in nachstehender Art
gewähren:
Zuvörderst sollen darauf diejenigen 60,000 Rthlr. angerechnet wer-
den, welche der Staats Kasse durch die in Meiner Order vom 10. De-
zember v. J. angeordnete Aufhebung der Abgabe von Miethkutschern
und Lohnfuhrleuten schon vom 1. Januar d. J. ab entgangen sind.
Ferner habe Ich durch eine besondere Verordnung vom beutigen
Tage die nach der Sporteltaxordnung für die Provinzial-Verwaltungs-
Behörden vom 25. April 1825. zu entrichtenden Ausfertigungs= und
PVerhandlungssporteln, die bisher eine jährliche Einnahme von etwa
20,000 Rthlr. gewährt haben, vom 1. Januar k. J. ab aufgehoben.
Die übrigen zur Erleichterung der Steuerpflichtigen bestimmten
1,020,000 Rehlr. sollen zur Herabsetzung des Salzpreises verwendet
und dabei im Interesse der bedürftigeren Volksklassen solche Einrich-
tungen getroffen werden, welche die unverhältnißmäßige Verschiedenheit
zwischen dem Faktoreipreise und dem Detail-Verkaufspreise des Salzes
überall auf ein billiges Maaß zu beschränken geeignet sind. Ich habe
Jahrgang 1882. (Nr. 2308.) 48 des-
(Ausgegeben zu Berlin den 1. Dezember 1842.)