Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

— 57 — 
ab bis zu einem zur Vornahme der zollamtlichen Abfertigung geeigneten Orte 
im Innern und umgekehrt, so weit nörhig, der ausgehenden Wagenzüge von 
einem solchen Orte bis zur Grenze durch Zoll= und Steuerbeamte, die Anwen- 
dung eines erleichternden Verfahrens möglich zu machen, durch welches der 
oben erwähnte Zweck erreicht werden kann, ohne das Interesse der beiderseiti- 
gen Zoll= und Steuerverwaltung zu gefährden. 
Die deshalb anzuordnenden speziellen Maaßregeln bleiben einer besonde- 
ren Uebereinkunft vorbehalten. 
Artikel 15. 
Obwohl nach Königlich Preußischen, so wie nach Herzoglich Braun- 
schweigischen Gesetzen Hazardspiele in den beiderseitigen Landen untersagt sind, 
so wollen die hohen kontrahirenden Regierungen doch noch besonders ein wach- 
sames Auge darauf haben, daß auf den Bahnhöfen oder in den zur Eisenbahn 
gehörigen Gebduden weder Hazardspielbanken angelegt, noch überhaupt daselbst 
Hazardspiele irgend einer Art geduldet werden. 
Artikel 16. 
Gegenwärtiger Vertrag soll zur Landesherrlichen Genchmigung vorgelegt 
und die Auswechselung der darüber auszufertigenden Ratißkations-Urkunden so- 
bald als möglich, spatestens aber innerhalb vier Wochen bewirkt werden. 
Dessen zu Urkund ist derselbe von den beiderseitigen Bevollmächtigten 
unterzeichnet und besiegelt worden. 
So geschehen Berlin, den 10. April 1841. 
Adolph Georg Theodor August Philipp Christian Theodor 
Pochhammer. v. Amsberg. 
(L. S.) (L. S.) 
Adolph v. Pommer Esche. Otto Wilhelm Karl v. Röder. 
(L. S.) (L. S.) 
Karl Ludwig Gustav Borck. 
L. S. 
  
D. Auswechselung der über den vorstehenden Staatsvertrag ausgefertigten 
Ratifikations-Urkunden hat am 26. Mai 1841. Statt gefunden. 
— ÔÚ“Ó — 
(Nr. 2443 2244.) 
E 
— 
W
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.