VIII
Chronologische Übersicht des Jahrganges 1842.
Datum
des
Gesetzes2c.
Ausgegeben
zu
Berlin.
J halt.
Nr.
des
Stücks.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1842.
6. Mai.
3. Juni.
1842.
28. Mai.
.Juni.
.Juli.
.Juni.
.Juli.
Verordnung, wegen Auflösung der für die Städte
in dem Herzogthum Schlesien, der Grafschaft
Glatz und dem Markgrafthum Ober-Lausitz be-
stebenden Feuer-Sozietäten, und wegen Aus-
führung des Feuer-Sozietäts-Riglements
für sämmeliche Städte der Provinz Schlesien,
mit Ausschluß der Stadt Breslau.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend den Erlaß der
berkömmlichen Prinzessinsteuer bei der bevor-
stebenden Vermählung der Prinzessin Marie,
Königlichen Hoheit.
Gesetz über die Zulässigkeit des Rechesweges in
Beziehung auf polizeiliche Verfügungen.
Alerhöchste Kabinetsorder über den Verkauf der
Früchte auf dem Halme und den Verkauf des
känftigen Zuwachses, in der Provinz West-
phale
Müerhöchnn Kabinetsorder, betreffend die Ergänzung
der Vorschristen in den S#. 218. 210. ff. Tit.
12. Th. 1. des Allg. Landrechts, wegen kosten-
und stempelfreier Publikation und Mitthei-
lung der seit länger als sechs und funfzig Jah-
ren deponirten Testamente, in Beziehung auf
Vermächtnisse für milde Stiftungen.
Urkunde über die Stiftung einer besonderen Klasse
des Ordens pour e mérite, für Wissen-
schaften und Künste.
Verordnung, betreffend die Auseinandersetzung
zwischen den abgebenden katholischen Pfar-
rern oder den Erben verstorbener katholischer
Pfarrer und deren Ames-Nachfolgern in der bi-
schöflichen Diözese von Culm.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Ernennung
des Wirklichen Geheimen Rachs Grafen zu Stol-
berg-Wernigerode zum Staatsminister.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Enebindung des
Stoatsministers von Rochow von der Ver-
waltung des Ministeriums des Innern und Er-
nennung des Oberpräsidenten Grafen von Ar-
nim zum Staatsminister und Minister
des Innern.
Allerhöchste Kabineksorder über den Zeikpunkt der
Anwendung der neuen Landgemeinde-Ord-
nung für Westphalen, in den einzelnen Orten
der Provinz, und die Fortdauer der bisherigen
Kommunal-Verfassung bis zur Einführung der
neuen Kommunal-Behörden.
2267.
2268.
2273.
2277.
z
175-178.
192-194.
195-107.