Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

VIII 
Chronologische Übersicht des Jahrganges 1842. 
  
Datum 
des 
Gesetzes2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
J halt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1842. 
6. Mai. 
3. Juni. 
1842. 
28. Mai. 
.Juni. 
.Juli. 
.Juni. 
.Juli. 
  
  
Verordnung, wegen Auflösung der für die Städte 
in dem Herzogthum Schlesien, der Grafschaft 
Glatz und dem Markgrafthum Ober-Lausitz be- 
stebenden Feuer-Sozietäten, und wegen Aus- 
führung des Feuer-Sozietäts-Riglements 
für sämmeliche Städte der Provinz Schlesien, 
mit Ausschluß der Stadt Breslau. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend den Erlaß der 
berkömmlichen Prinzessinsteuer bei der bevor- 
stebenden Vermählung der Prinzessin Marie, 
Königlichen Hoheit. 
Gesetz über die Zulässigkeit des Rechesweges in 
Beziehung auf polizeiliche Verfügungen. 
Alerhöchste Kabinetsorder über den Verkauf der 
Früchte auf dem Halme und den Verkauf des 
känftigen Zuwachses, in der Provinz West- 
phale 
Müerhöchnn Kabinetsorder, betreffend die Ergänzung 
der Vorschristen in den S#. 218. 210. ff. Tit. 
12. Th. 1. des Allg. Landrechts, wegen kosten- 
und stempelfreier Publikation und Mitthei- 
lung der seit länger als sechs und funfzig Jah- 
ren deponirten Testamente, in Beziehung auf 
Vermächtnisse für milde Stiftungen. 
Urkunde über die Stiftung einer besonderen Klasse 
des Ordens pour e mérite, für Wissen- 
schaften und Künste. 
Verordnung, betreffend die Auseinandersetzung 
zwischen den abgebenden katholischen Pfar- 
rern oder den Erben verstorbener katholischer 
Pfarrer und deren Ames-Nachfolgern in der bi- 
schöflichen Diözese von Culm. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Ernennung 
des Wirklichen Geheimen Rachs Grafen zu Stol- 
berg-Wernigerode zum Staatsminister. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Enebindung des 
Stoatsministers von Rochow von der Ver- 
waltung des Ministeriums des Innern und Er- 
nennung des Oberpräsidenten Grafen von Ar- 
nim zum Staatsminister und Minister 
des Innern. 
Allerhöchste Kabineksorder über den Zeikpunkt der 
Anwendung der neuen Landgemeinde-Ord- 
nung für Westphalen, in den einzelnen Orten 
der Provinz, und die Fortdauer der bisherigen 
Kommunal-Verfassung bis zur Einführung der 
neuen Kommunal-Behörden. 
  
2267. 
2268. 
2273. 
2277. 
z 
  
  
175-178. 
192-194. 
195-107.
	        
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