Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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II. Auf die nach deren Abzug übrigbleibende Aktien- 
Summe von 7,811,600 Thlr. 
konkurriren: 
a) die in Köln auf den Grund der Bedingungen vom 24. August d. J. 
an demselben Tage angemeldeten Aktienzeichnungen zum Betrage 
von 31,470,500 Thlr. 
b) diejenigen Aktienzeichnungen, welche bei dem in 
Düsseldorf zur Gründung einer anonpmen Ge- 
sellschaft Behufs Herstellung der Köln-Mindener 
Eisenbahn gebildeten Komité vor dem 15. Sep- 
tember d. J. bis zum Belause von . 11,159,000 
eschehen sind, wobei jedoch solche Zeichnungen, die 
ür Rechnungen dritter Personen gemacht sind, nur 
in soweit berücksichtiget werden, als ein dazu be- 
standener Auftrag bis zum 18. Oktober d. J. ein- 
schließlich nachgewiesen wird. 
III. Bei der Ausgleichung jener Konkurrenz werden nachstehende Be- 
stimmungen befolgt: 
à) So fern dieselben Interessenten sowohl bei der Ostrheinischen Eisen= 
bahn-Gesellschaft, als bei dem Düsseldorser Komite sich haben ein- 
schreiben lassen, wird nur eine Einzeichnung, und zwar bei Der- 
schiedenheit der Summen die größte berücksichtiget. 
Dasselbe gilt hinsichtlich derjenigen, welche sich, sey es in Köln 
oder in Düsseldorf, zwei= oder mehrmal durch verschiedene Manda- 
tare haben einschreiben lassen. 
b) Die Einzeichner von fünf Aktien und weniger sind einer Reduktion 
nicht unterworfen, auch soll eine solche immer nur in so weit Statt 
finden, daß dem einzelnen Zeichner eine Betheiligung mit wenigstens 
fünf Aktien verbleibt. 
) Diesenigen Interessenten, welche nach der Bestimmung bei I. oder 
nach jener bei III. b. einer Reduktion nicht unterworfen sind, kom- 
men mit den anderweitig von ihnen gemachten Zeichnungen nur in 
dem Maaße in Ansat, daß der Betrag dieser Zeichnungen vorab um 
diesenige Summe gekürzt wird, welche einer Reduktion nicht un- 
terliegt. 
d) Der Aknienbetrag, welcher den einzelnen Interessenten, für welche 
gleichzeitig in Köln und in Düsseldorf Zeichnungen angemeldet wor- 
den, in Folge der Neduktion verbleibt, wird nach Perhdltniß der 
für sie in Köln und in Düsseldorf gezeichneten Beträge den respek- 
tiven Anmeldern aufgegeben. 
Art. 2. Die provisorische Direktion, welche bei Begründung der Gesell- 
schaft am 23. August d. J. erwählt worden ist, hat, nachdem die Wertheilung 
des Aktienkapitals auf die verschiedenen Aktienzeichner in Gemäßheit der im 
(Nr. 2100.) 6°“ Art.
	        
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