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II. Auf die nach deren Abzug übrigbleibende Aktien-
Summe von 7,811,600 Thlr.
konkurriren:
a) die in Köln auf den Grund der Bedingungen vom 24. August d. J.
an demselben Tage angemeldeten Aktienzeichnungen zum Betrage
von 31,470,500 Thlr.
b) diejenigen Aktienzeichnungen, welche bei dem in
Düsseldorf zur Gründung einer anonpmen Ge-
sellschaft Behufs Herstellung der Köln-Mindener
Eisenbahn gebildeten Komité vor dem 15. Sep-
tember d. J. bis zum Belause von . 11,159,000
eschehen sind, wobei jedoch solche Zeichnungen, die
ür Rechnungen dritter Personen gemacht sind, nur
in soweit berücksichtiget werden, als ein dazu be-
standener Auftrag bis zum 18. Oktober d. J. ein-
schließlich nachgewiesen wird.
III. Bei der Ausgleichung jener Konkurrenz werden nachstehende Be-
stimmungen befolgt:
à) So fern dieselben Interessenten sowohl bei der Ostrheinischen Eisen=
bahn-Gesellschaft, als bei dem Düsseldorser Komite sich haben ein-
schreiben lassen, wird nur eine Einzeichnung, und zwar bei Der-
schiedenheit der Summen die größte berücksichtiget.
Dasselbe gilt hinsichtlich derjenigen, welche sich, sey es in Köln
oder in Düsseldorf, zwei= oder mehrmal durch verschiedene Manda-
tare haben einschreiben lassen.
b) Die Einzeichner von fünf Aktien und weniger sind einer Reduktion
nicht unterworfen, auch soll eine solche immer nur in so weit Statt
finden, daß dem einzelnen Zeichner eine Betheiligung mit wenigstens
fünf Aktien verbleibt.
) Diesenigen Interessenten, welche nach der Bestimmung bei I. oder
nach jener bei III. b. einer Reduktion nicht unterworfen sind, kom-
men mit den anderweitig von ihnen gemachten Zeichnungen nur in
dem Maaße in Ansat, daß der Betrag dieser Zeichnungen vorab um
diesenige Summe gekürzt wird, welche einer Reduktion nicht un-
terliegt.
d) Der Aknienbetrag, welcher den einzelnen Interessenten, für welche
gleichzeitig in Köln und in Düsseldorf Zeichnungen angemeldet wor-
den, in Folge der Neduktion verbleibt, wird nach Perhdltniß der
für sie in Köln und in Düsseldorf gezeichneten Beträge den respek-
tiven Anmeldern aufgegeben.
Art. 2. Die provisorische Direktion, welche bei Begründung der Gesell-
schaft am 23. August d. J. erwählt worden ist, hat, nachdem die Wertheilung
des Aktienkapitals auf die verschiedenen Aktienzeichner in Gemäßheit der im
(Nr. 2100.) 6°“ Art.