— 41 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 4. —
(Nr. 2410.) Allerhöchee Kabincesorder vom 24. November 1843., die Amortisakion der
zinbaren Kaw#tal-Kriegsschuld der Stade lbing betreffend.
D Meine Order vom 25. August d. J. habe Ich bereits den Mir von
Ihnen vorgelegten Plan zur Tilgung der zinsbaren Kapitalschuld der Stadt
Elbing vom 31. Juli d. J. genehmigt, und dessen Ausführung in der Art ge-
stattec, daß die einzulösenden Obligationen, je nachdem sie entweder unter, oder
nicht unter dem Nennwerthe käuflich nd, nach dem Börsenkurse angekaufe,
oder durch das koos bestimmt und nach ihrem Nennwerthe realisirt werden. —
Mit Bezug hierauf bestimme Ich nach Ihrem Antrage vom 23. v. M., daß
die Inhaber der solchergestalt durch das Loos gejzogenen Elbinger Stadtobliga-
tionen verpflichtet seyn sollen, drei Monate nach der, von der Hauptverwaltung
der Staatsschulden zu bewirkenden Bekanntmachung der gezogenen Nummern,
die Kapitalien zum vollen Nennwerthe, nebst den bis zu senem Termine laufen-
den Zinsen, bei der Kriegsschulden-Kasse in Elbing in Empfang zu nehmen.
Die etwa unabgehoben bleibenden Kapitalbeträge sollen nicht weiter verzinset
werden, da die ferneren Zinsen der ausgelooseten Obligationen von dem gedach-
ten Zahlungstermine ab, dem Tilgungsfonds zufallen müssen. Ich beaustrage
Sie, hiernach das Weitere zu veranlassen und diese Bestimmung durch die
Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 24. November 1843.
Friedrich Wilhelm.
An die Staateminister Rother, v. Bodelschwingh und Gr. v. Arnitn
Jal rgang 18##. (Nr. 2010 —2,11.) 7 (Tr. 2411.)
(Ausgegeben zu Berlin, den 10. Januar 1814.)