Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 4. — 
  
(Nr. 2410.) Allerhöchee Kabincesorder vom 24. November 1843., die Amortisakion der 
zinbaren Kaw#tal-Kriegsschuld der Stade lbing betreffend. 
D Meine Order vom 25. August d. J. habe Ich bereits den Mir von 
Ihnen vorgelegten Plan zur Tilgung der zinsbaren Kapitalschuld der Stadt 
Elbing vom 31. Juli d. J. genehmigt, und dessen Ausführung in der Art ge- 
stattec, daß die einzulösenden Obligationen, je nachdem sie entweder unter, oder 
nicht unter dem Nennwerthe käuflich nd, nach dem Börsenkurse angekaufe, 
oder durch das koos bestimmt und nach ihrem Nennwerthe realisirt werden. — 
Mit Bezug hierauf bestimme Ich nach Ihrem Antrage vom 23. v. M., daß 
die Inhaber der solchergestalt durch das Loos gejzogenen Elbinger Stadtobliga- 
tionen verpflichtet seyn sollen, drei Monate nach der, von der Hauptverwaltung 
der Staatsschulden zu bewirkenden Bekanntmachung der gezogenen Nummern, 
die Kapitalien zum vollen Nennwerthe, nebst den bis zu senem Termine laufen- 
den Zinsen, bei der Kriegsschulden-Kasse in Elbing in Empfang zu nehmen. 
Die etwa unabgehoben bleibenden Kapitalbeträge sollen nicht weiter verzinset 
werden, da die ferneren Zinsen der ausgelooseten Obligationen von dem gedach- 
ten Zahlungstermine ab, dem Tilgungsfonds zufallen müssen. Ich beaustrage 
Sie, hiernach das Weitere zu veranlassen und diese Bestimmung durch die 
Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 24. November 1843. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staateminister Rother, v. Bodelschwingh und Gr. v. Arnitn 
  
Jal rgang 18##. (Nr. 2010 —2,11.) 7 (Tr. 2411.) 
(Ausgegeben zu Berlin, den 10. Januar 1814.)
	        
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