Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

Sachregister. 
Begräbnißplätze, deren Unterhaltung in Westpreußen. 
Beamte, (Forts.) 
Amte. (ebend. d6 3. 14. 17—22. 25—39.) 77. 
79—85. — vorgesetzte u. untergebene, Rüge und 
Bestrafung der zwischen dens. vorgefallenen Ehren- 
kränkungen. (ebend. §. 7.) 78. — Verfahren gegen 
die bel dem Staatsministerium und Staatssekreta- 
riate angestellten Unterbedienten. (ebend. §. 30.) 85. 
— deögl. gegen Justizbeamte. (ebend. 9#. 40 —43.) 
85, 86. — desgl. gegen Dostbeamte. (ebend. F. 41.) 
86. — desgl. gegen Gemeindebeamte. (ebend. #. 45. 
u. 40.) 86. 87. — desgl. gegen Militatrbeamte. (eben, 
das. S. 47 — 52.) — desgl. gegen Geistliche und 
öffentl. Lehrer. (ebendas. . . u. 53.) 78. 79. 87. 
— Verfahren gegen VBeamte bei Amts-Suspensionen. 
(ebendas. c#. 51—57.) K. 89. — desgl. wegen 
Dienstentlassung der nur auf Probe, auf Kündigung 
oder sonst auf Widerruf angestellten Beamten. (eben, 
das. 5. 58—661) 89. — auf Probe, Kündigung 
oder sonst auf Widerruf angestellt, Verfahren bei de- 
ten Entlassung oder Zurückversezung in ihr frühe, 
res eder in ein anderes Amt. (ebendaf. J#. 33 -6l.) 
89. — Gewährung des vollen Einkommens für dies. 
bis zum Ablaufe der Kündigungsfrist. (ebendas. K. 
58.) 89. — ständische, auf solche ist das obige Ge- 
se nicht zu beziehen. (ebendas. §. 1.) 77. — alle 
Über Gegenstände des obigen Gesetzes jetzt bestehen- 
den allgemeinen und besonderen Vorschriften werden, 
sofern sie nicht ausdrücklich bestärigt worden sind, 
aufgehoben. (ebendas. F. 62.) 89. — auch das Gesetz 
v. 25. April 35. über die Kompetenz der Dlenst, u. 
. Gerichtsbehörden zur Untersuchung der von Staats, 
beamten im Amte verübten Ehrenkränkungen. (ebend. 
s. 7.) 78. — gegen Veamte ist auf Kassation und auf 
Unfihigkeit zu allen öffentl. Amtern zu erkennen, wenn 
sie am Negersklavenhandel durch Preuß. Kauffahr" 
teischiffe Theil genommen haben. (V. v. §. Jull 41. 
KC. 7.) 401. — deren Bestrafung für Stempel-Kontra- 
ventionen in ihrer Dienstverwaltung, nach den hier- 
Über bestehenden allgem. Vorschriften. (A. K. O. v. 
24. Mat 44.) 233. — Bestrafung ders. für das Spie- 
len an der Spielbank zu Köthen. (V. v. 22. Dez. 43.) 
16. — s. auch Subalternenenbeamte, Besoldungen, 
Pensionirungen, Pensionen, Ehrenkränkungen 2c. 
Bedienung, für solche findct auf Dienstreisen keine er- 
gütung statt. (V. v. 29. März 411. §. 2. Nr. 5.) 73. f. 
Begnadigungsrecht, dessen Ausübung in Eld= 
schifffahrts Kontraventions, und Zoll Straf Sachen. 
(Add.,Akte v. 13. April 44. 9. 51.) a70. 
Begräbnißkosten, für verstorbencs Gesinde, fallen 
der Herrschaft nicht zur Last. (Rhein. Gesinde-Ordn. 
v. 19. Aug. 44. §. 28.) Al4. 
1844. 5 
(Westpr. Provinzlalrecht v. 19. Apr. 44. A#. 10 —42.) 
108. — deren Befreiung von der Grundsteuer in der 
Provinz Pesen. (V. v. 14. Oktbr. 44. 9. 13.) 605. 
Beleldlgungen, (Injurlen), zwischen Militair, und 
Civllpersonen, wegen solcher soll gegen den eleidt- 
ger nlemals Geldbuße, sondern jederzeit Freihelts= 
strase stattfinden. (A. K. O. v. 1. März 41.) 69. — 
dlese Bestimmung findet, wenn Ehefrauen oder an- 
dere Angehsrige von Militalrpersonen beleidigt wer- 
den, keine Anwendung. (ebendas.) 70. — zwischen 
Offileren, Verfahren der Ehrengerichte bel Unter- 
suchung und Bestrafung ders. (V. v. 20. Jull 43.) 
299 — 314. (1. auch Ehrengerichte.) — der Vorge 
setzten und der militalrischen Wachen, deren Bestra- 
fung im Soldatenstande. (Kriegs, Art. * 27. Juni 
44. Art. 24. u 27.) 279. — (V. v. 27. Juni 44. 
55.) 295. — der Soldaten (unter einander, deren 
Bestrafung. (Kriegs= Art. v. 27. Junt 44. Art. 53. 
54.) 233. — #. auch Ehrenkränkungen. 
Belgien, Königreich, Jollsätze für das aus dems ein- 
gehende Eisen. (A. K. O. v. 21. Junt 41.) 231. — 
Handels' und Schifffahrtsvertrag zwischen dems. 
und dem deutschen Joll, und Handelsvereine (v. 1. 
Septdr. 41.) 577—595. — derselbe tritt vom I. Jan. 
1845. ab für dle Dauer von 6 Jahren in Kraft und 
Wirksamkeit, auch bleidt derselbe später, wenn keine 
Kündigung erfolgt, von einem Jahre zum andern 
in Kraft. (ebendas. Art. 30.) 595. — Erstattung der 
Niederländischen Scheldeabgabe für Schiffe des letz- 
tern. (ebendas. Art. 3. u. 30.) 590. 595. — gegen- 
seitige Auslieferung der von den Schiffen desertirten 
Katrosen. (eben das. Art. 13.) 585. f. — gemeinsame 
Ermäßigung der Patentsteuer für Handeltreisende. 
(Art. 16) 587. f. — Regulicung der Durchgangs, 
abgaben mit dems. (Art. 17. u. 18.) 5N8—390. — 
gegenseitige Erlelchterungen in den Abgaben für ein- 
zelne Gegenstände, als Eisen und Eisenwaaren, Stahl- 
waaren, Wolle, Käse, Hammel, Weine, Seidenwaa, 
ren, Lohrinde, Nuͤrnberger Waaren, Modewaaren, 
aumwollenwaaren, Mineralwasser, westohälisches 
oder braunschweigsches Leinengarn. (ebendas. Art. 
19—25.) 590—593. — das Gesetz v. 6. Juni 1830. 
in Betreff der Handelsbeziehungen deslelben zu dem 
Großherzogthume Luxemburg wird aufrecht erhalten. 
(Art. 26.) 593. — Maßregeln zur Unterdrückung 
des Schleichhandels an der Deutsch-Belgischen Grenze. 
(Arr. 28.) 591. 
Bergelohn, bei Strandungen, (. letzt. 
Bergische Verordnungen über das Gesinde- 
15. Dezbr. 1751. u. 
4. Dezbr. 
wesen, v. 10. Novbr. 174 .,
	        
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