Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

Sachregisier. 
Diensteld, (Forts.) ( 
rung der Strase angesehen werden. (V. v. 
— 202. 
Dlensteinkommen, siehe Besoldungen. 
Dienstentlassungen, (Entfernungen aus dem Amte), 
eim Wege des Dlozlplinar-Strafverfahrens. (G. v. 
29. März 41. J. 3. 4. 11. 18. 21. 22.) 77. 79. 80. 
81. — besonders wegen mangelhafter Amtrsführung, 
unordentl. Lebenswandels, Trunks, Verschwendung, 
Schuldenmachens rc. (ebend. 6. 3. 21. u. 22.) 77. 
81. — Einleltung ders. im Disziplinarwege wider 
Beamte wegen gemeiner, gegen solche nur auf den 
Antrag des Beleidigten zu bestrasenden Verbrechen, 
wenn solcher nicht stattfindet oder der Strafantrag 
zurückgenommen wird. (G. v. 29. März 44. J. 13.) 79. 
— mit solchen tritt zuglelch der Verlust des Titels 
und Ranges eln, sowie auch der Verlust des An, 
spruchs auf Pension. (ebend. s. 18.) 80. — in wie 
fern ein Theil der letztern, wenn besondere Umstaͤnde 
eine mildere Beruͤcksichtigung zulassen, als Unter- 
stützung bewilligt werden kann. (ebend. s. 18.) 80. 
— Einleitung und Führung der Untersuchung we- 
gen solcher. (ebend. Is. 25—27.) 82. — Entschel- 
dung über solche durch die Provinzlal Behsrden und 
die Verwaltungschefs. (ebendas. 95. 28—31.) 322— 
84. — wenn der Angeschuldigte nicht zu den Be 
amten gehört, die von elner Provinzlal, oder untern 
Behörde ernannt oder bestätigt worden sind, oder 
wenn er nicht bel den obersten Verwaltungs-Behör- 
den als Kanzleldlener, Bote, Kastellan, angestelle ist, 
so gehört die Enrscheldung vor das Staateminsste- 
rium, bei welchem ste der Verwaltungschef mittelst 
Votums in Antrag zu bringen hat. (ebend. F. 35.) 
81. — Versfahren in solchen Fällen. (ebend. 9§. 35 
—38.) X1. 85. — Mitthellung des Staateministe- 
rial, Beschlusses an den Staatsrath, wenn der An- 
geschuldigte ein Amt bekleidet, zu welchem die Er- 
nennung oder Bestätigung von des Königs Majestät 
erfolgt, und Allerhschste Entrscheidung darüber auf 
erstattetes Gutachten des Staatsraths. (ebend. F. 37.) 
85. — vor das Staatsminsstertum gehört auch die 
Entscheldung über dle bei demselben, dessen Behör= 
den und bei dem Staatssekretarlate angestellten Kanz= 
leidiener, Boten, Kastellane 2c. (ebend. s. 39.) 85. — 
Dieziplinar-Untersuchungs, und Sorafverfahren ge- 
gen Justiz# und richterliche Beamte, wegen Dienst- 
entlassung. (ebend. §# 40—43.) 83. 86. — deögl. 
gegen Gemelndebeamte, Oberbürgermeister, Bürger- 
meister, Maglstratsmitglieder und städtische Uncer- 
beamte, sowie a gen Amtmänner Iin Westphalcen. 
(ebend. §9. 45, u. 46.) 56. 87. — sür eine bestimmte 
27. Junt 
1844.— 
Dienstentlassungen, (Forts.) 
Zeit gewählte und definttiv angestellte Bürgermeister 
und Maglstratomttglieder können vor Ablauf ihrer 
Amtsperlode nur unter Beobachtung der für lebens, 
länglich angestellte Beamte ertheilten Vorschriften 
aus dem Amte entfernt werden. (ebend. F. 50.) 89. 
— Verfahren gegen Militatr= Verwaltungsbeamte, 
Mtlitalr-Justlzbeamte und Beamte des Telegraphen= 
Korps. (ebend. S§. 47— 32.) 87. — desgl. gegen 
Gelstliche und öffentliche Lehrer. (ebend. §. 53.) §J 
— desgl. gegen Beamte, welche auf Probe, Kündi- 
gung, oder sonst auf Widerruf, oder auf bestimmte 
Jelt angestellt sind. (ebend. I# 58. u. 50.) 89. — 
desgl. gegen Referendarien und Auskultatoren. (ebend. 
5. 60.) 89. — desgl. gegen Supernumerarien und 
gegen die sonst zur Erlernung des Dienstes bei den 
Behörden beschäftigten Personen, nach den darüber 
bestehenden besondern Vorschriften. (ebend. s. 61.) 
89. — von Staatsbeamten, welche nach der Dauer 
ihrer Dienstzelt noch keinen Anspruch auf Pension 
erworben haben, Verfahren rückkichtlich derselben. 
(V. v. 209. März 14. §. 7.) 91. 92. — Verfahren 
1 bel solchen gegen Rhelnische Advokaten und Anwalte 
wegen Dienstvergehen. (V. v. 7. Juni 44. 69. 11. 
14— 16.) I177. 178. — auf solche können die Ehren- 
gerichte gegen Offiztere erkennen. (V. v. 20. Juli 
43. s. A. b.) 300 
Dienstentsegung, siehe Amesentsetzung. 
Dienstgrundstücke, zur Dotatton eines Kirchenamts 
oder elner Schulstelle gehörtg, deren Befreiung von 
der Grundsteuer in der tovinz Posen. (V. v. 14. 
Ottbr. 44. 9. 13. c) 6 
Dlenstländerelen, vongn Beamten, in Weslpreu- 
hen, von solchen werden zum Bau und zur Unter- 
haltung der Kirchengebäude weder Dienste noch Geld= 
beiträge gelelstet. (Westpr. Provinztalrecht v. 19. Apr. 
44. K. 38.) 107. 
Dierhrarg siehe Rang und Titel. 
Dienstunkosten, Verlust der für solche besonders 
ausgesetzten Einnahmen bel Strafoerseungen unmit- 
telbarer Staatsbeamten. (G. v. 20. März 41. F. 20.) 
81. — auf solche ist bel der Berechnung der Hälste 
des Diensteinkommens für suspendicte Beamte keine 
Räcksicht zu nehmen. (ebend. F. 55.) 88. 
Dlenstvergeben der Beamten, deren Untersu- 
chung und Bestrafung im Disziplinarwege. (Ges. 
v. 29. März 44. 3. 14. ff) 77. 70. ff. — in 
den Gesetzen mit Kassatlon oder Amtsentsetzung ber 
droht, deren Untersuchung und Bestrafung ourch die 
b- Ge- 
11
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.