Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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besitzen. Bei Mitgliedern des Koͤniglichen Hauses, bei oͤffentlichen, von. Sr. 
Majestaͤt dem Koͤnige garantirten Instituten, sowie auch bei Staͤdten, ist der 
Direktion gestattet, eine Ausnahme von. dieser Regel zu machen. 
5. 7. Die Aktien-Dokumente werden nach dem, diesem Statute sub B. Form der A#k- 
beigefügten Formulare ausgefertigt und erfordern zu ihrer Gültigkeit die Unter= en 
schrift von mindestens drei Direktionsmitgliedern. cl. S. 39 
l 
Die Aktien dürsen nur auf Ein Individuum gestellt seyn. Eine Hürfen nur auf 
Handlungsfirma wird als Ein Individuum angesehen. iin dedividuum 
5. 9. Jeder Aktionair ist für den Wechselbetrag seiner Aktie wechsel= Weclellähtg= 
faͤhig '"' « « Leop-kamp- 
« ire. 
Oritter Abschnitt. 
Von den Nachschüssen. 
#S. 10. Für den Werlust haftet jeder Aktionair nur mit dem Betrage Wie welt die 
seiner Aktie. Sein übriges Vermögen, selbst das, was er an früher vertheil- ltlonatre bal- 
tem Gewinn aus der Gesellschaft erhalten, kann deshalb nicht in Anspruch ge- 
nommen werden. 
## 11. Die Kündigung der Wechsel zum Behufe der Leistung von Nachschüsse und 
Nachschüssen geschieht durch die Direkeion und zwar zu gleichen Theilen auf vern Kündl- 
alle gezeichnete Wechsel. Unmittelbar darauf ist die Direktion verpflichtet, eine 
Generalversammlung zu berufen und derselben den Vermögenczustand der Ge= GeneralVer- 
sellschast vorzulegen. §. 65. · sammlung. 
s. 12. Die Kuͤndigung erfolgt schriftlich und zwar an die Aktionairs, Ferm rer Kün- 
welche außerhalb Magdeburg wohnen, durch rekommandirte Briefe, an die aber, digung. 
welche in Magdeburg ihren Wohnsitz haben, durch einen Boten gegen Beschei- 
nigung des Empfangs. Wer diese Bescheinigung verweigert, dem soll die Kuͤn- 
digung auf seine Kosten durch einen Notar behaͤndigt werden. 
Aktionairs, welche im Auslande wohnen, sind verpflichtet, Bevollmaͤch- Bei Attionairs, 
tigte am Sitze der Gesellschaft, in Magdeburg, zu bestellen und der Direktion 
anzuzeigen. Diesen Bevollmächtigten geschieht die Kündigung mit voller recht- 
licher Wirkung. 
§. 13. Wer seinen Wohnsitz verändert, ohne es anzuzeigen, gegen den 
gilt das an ihn nach seinem bisherigen Wohnsize gerichtete Schreiben als Kün- 
digung und als Beweis derselben. Wer in das Ausland zieht, muß in Mag- 
deburg einen Bevollmächtigten bestellen. §. 12. 
§. 14. Jeder Aktionair ist verbunden, binnen zwei Monaken, vom Tage cinzablung ver 
der ergangenen Aufsorderung an gerechnet, den geforderten Nachschuß baar und Nasschuste. 
kostenfrei an die Direktion zu übermachen. " 
§.15·WenndiegahlungderNachschüssenichtbinncnzweiMonatenEinst-gnug 
nachdemTagederKündigunggeleistetwird,sowirdzurWechsclklageundDWWW 
Exekution geschritten. 
S. 16. Die Direktion ist aber auch berechtigt, einen solchen saͤumigen Einziebung der 
Interessenten seiner Rechte als Aktionair fuͤr verlustig zu erklaͤren und seine Ak- Aien tri aus- 
tien für seine Rechnung und Gefahr durch zwei vereidete Mäkler zu verkaufen lung. —- 
(Nk.2405.) 340 und
	        
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