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zur Anwendung kommenden Zollsaͤtze sind, belegt werden soll. —
Diese letztere Anordnung soll außer Wirksamkeit treten, wenn
die von der Koͤniglich Belgischen Regierung dazu gegebene Ver-
anlassung wegfaͤllt.
Sanssouci, den 21. Juni 1844.
Friedrich Wilhelm.
An
die Staatsminister Freiherr v. Bülow und Flottwell.