Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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zur Anwendung kommenden Zollsaͤtze sind, belegt werden soll. — 
Diese letztere Anordnung soll außer Wirksamkeit treten, wenn 
die von der Koͤniglich Belgischen Regierung dazu gegebene Ver- 
anlassung wegfaͤllt. 
Sanssouci, den 21. Juni 1844. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staatsminister Freiherr v. Bülow und Flottwell.