Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
Nr. 20. ——1 
  
(Nr. 2483.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 27. Juni 1814., betreffend die Publikation und 
Einführung der Kriegsarkikel. 
N. Ich die Mir vorgelegten, mit besonderer Rücksicht auf die Vor- 
schläge der Kommission zur Revision der Militairgesetze ausgearbeiteten Kriegs- 
Artikel für die Unteroffizjiere und Soldaten Meiner Armee vollzogen habe, er- 
halten Sie selbige in der Anlage nebst einer Verordnung über deren Anwendung 
mit dem Auftrage, beide Gesetze der Armee durch das Kriegsministerium bekannt 
machen zu lassen, und durch die Gesetsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu 
bringen. 
8 Zugleich bestimme Ich: 
1) daß die neuen Kriegsartikel bei jeder Kompagnie und Eskadron so- 
gleich nach ihrer Bekanntmachung und in der Folge allfährlich einmal, 
so wie auch sedem neueintretenden Soldaten vor der Ableistung des 
Soldatencides, langsam und deutlich vorgelesen werden sollen; 
2) daß dieselben den, der Deutschen Sprache nicht mächtigen Soldaten 
in ihrer Muttersprache vorzulesen und zu diesem Zwecke die nöthigen 
Uebersehungen, namentlich in das Polnische und Litthauische, alsbald 
anzufertigen sind; 
daß die neuen Kriegsartikel und die Bestimmungen der dazu gehören- 
den Verordnung auch auf diesenigen Personen des Soldatenstandes, 
welche ohne Unteroffziere und Gemeine zu seyn, im Range derselben 
stchen, Anwendung finden sollen, und 
daß, in soweit nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die Be- 
rücksichtigung der Militairgesetze und insbesondere der Kriegsartikel bei 
Bestrafung der Militairpersonen des Beurlaubtenstandes erfolgen soll, 
die Civilgerichte nunmehr nach den neuen Kriegsartikeln und der Ver- 
ordnung über Anwendung derselben sich zu achten haben. 
Diese Meine Order ist ebenfalls durch das Kriegsministerium der Armee 
und außerdem durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Sanssouci, den 27. Juni 1844. "„ "„ "„ 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Kriegsminister General der Infanterie v. Bopen 
und Justizminister Mühler. 
3 
4 
  
Jahrgang 1814. (r. 2482.) 44 Kriegs, 
(Ausgegeben zu Berlin den I4. August 1817.)
	        
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